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Raub

Walldorf/Rhein-Neckar-Kreis: Mann am Bahnhof zusammengeschlagen und ausgeraubt - Zeugenaufruf

POL-MA berichtet mit Meldezeit 13.04.2026 15:26 Uhr zu einem Ereignis in Begleitung.

Angaben nur gemäß Quelle, ohne eigene Bewertung.

Gemeldet 13.04.2026 15:26 Uhr · Tatzeit gegen 18:00 Uhr · Begleitung, Deutschland

Polizeipräsenz bei Nacht in Begleitung – Symbolbild

BEGLEITUNG

Symbolbild: Polizeipräsenz in Begleitung. Das Bild zeigt nicht den konkreten Tatort.

Am Sonntagabend gegen 18:00 Uhr nahmen zwei Unbekannte einem 40-jährigen Mann am Gleis 1 des Walldorfer Bahnhofs mit Gewalt das Handy weg. Nach dem Raub forderten sie ihn auf, mit auf den Parkplatz des Bahnhofs zu kommen. Dort schlugen und traten die Unbekannten auf den Mann ein und verletzten ihn hierbei. Beide Angreifer sollen etwa 35 Jahre alt sein. Einer trug eine schwarze Lederjacke mit schwarzer Hose und hatte schwarze Haare sowie einen schwarzen Bart. Der andere trug ein buntes Hemd und hatte kurze braune Haare.

Die beiden unbekannten Männer waren in Begleitung eines etwa 15-jährigen Jungen, der sich bei den Angriffen auf den Geschädigten allerdings nicht beteiligt hatte. Alle beteiligten Personen sprachen Russisch.

Der 40-Jährige wurde bei dem Angriff schwer verletzt und musste zur medizinischen Behandlung in ein Krankenhaus gebracht werden. Das Fachdezernat der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg hat die Ermittlungen aufgenommen. Personen, die Beobachtungen zum Sachverhalt gemacht haben und sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten sich unter 0621 174 4444 beim Hinweistelefon der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg zu melden. Von Interesse sind hierbei auch Zeugen, die Angaben zu der Fluchtrichtung der Angreifer machen können.

Ereignis:
Raub
Ort:
Begleitung
Bundesland/Region:
Baden-Württemberg
Land:
Deutschland
Tatdatum:
12.04.2026
Tatzeit:
gegen 18:00 Uhr
Meldezeit:
13.04.2026 15:26 Uhr
Quelle/Distribution:
Presseportal Blaulicht
Herausgeber:
POL-MA
Original-URL:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/6254531
Vorgangsnummer:
POL-MA
Tatmittel:
nicht sicher ableitbar

Angaben gemäß der genannten Quelle. Keine eigene Tatsachenfeststellung über den Quelleninhalt hinaus.

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