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Einbruch

Freiburg: Tatverdächtiger nach Wohnungseinbruch in Untersuchungshaft

POL-FR berichtet mit Meldezeit 16.05.2026 15:41 Uhr zu einem Ereignis in Freiburg.

Angaben nur gemäß Quelle, ohne eigene Bewertung.

Gemeldet 16.05.2026 15:41 Uhr · Tatzeit gegen 22.15 Uhr · Freiburg, Deutschland

Polizeipräsenz bei Nacht in Freiburg – Symbolbild

FREIBURG

Symbolbild: Polizeipräsenz in Freiburg. Das Bild zeigt nicht den konkreten Tatort.

Am Freitagabend, 08.05.2026, gegen 22.15 Uhr, öffnete ein 51-jähriger Mann ein gekipptes Fenster einer Erdgeschosswohnung in der Neuenburger Straße in Freiburg und stieg in die Räumlichkeiten ein.

Kurz darauf traf er in der Wohnung die Bewohnerin an und flüchtete auf die Straße.

Nachdem die Frau ihren Ehemann und die Polizei verständigt hatte, konnte dieser gemeinsam mit einem weiteren Helfer den Tatverdächtigen in der Nähe des Tatorts antreffen und letztendlich bis zum Eintreffen der Streifenwagenbesatzung festhalten.

Im mitgeführten Rucksack des Mannes und in dessen Hosentaschen konnten gestohlene Wertgegenstände aus der Wohnung festgestellt werden.

Ein von der Staatsanwaltschaft Freiburg am Folgetag beantragter Haftbefehl wurde antragsgemäß vom Amtsgericht Freiburg erlassen und in Vollzug gesetzt.

Der dringend Tatverdächtige befindet sich nun in Untersuchungshaft. Es handelt sich um einen deutschen Staatsangehörigen, der in der Vergangenheit bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten ist.

Die Kriminalpolizei Freiburg hat die weiteren Ermittlungen übernommen.

Medienrückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Freiburg Stabsstelle Öffentlichkeitsarbeit Bissierstraße 1 - 79114 Freiburg

Michael Schorr Tel.: +49 761 882-1013

  • Außerhalb der Bürozeiten -
Ereignis:
Einbruch
Ort:
Freiburg
Bundesland/Region:
Baden-Württemberg
Land:
Deutschland
Tatdatum:
08.05.2026
Tatzeit:
gegen 22.15 Uhr
Meldezeit:
16.05.2026 15:41 Uhr
Quelle/Distribution:
Presseportal Blaulicht
Herausgeber:
POL-FR
Original-URL:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110970/6276072
Vorgangsnummer:
POL-FR
Tatmittel:
nicht sicher ableitbar

Angaben gemäß der genannten Quelle. Keine eigene Tatsachenfeststellung über den Quelleninhalt hinaus.

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