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Raub

Gottenheim: Unbekannter überfällt Bäckerei-Filiale - Zeugen gesucht

Polizeipräsidium Freiburg berichtet mit Meldezeit 07.09.2026 12:59 Uhr zu einem Ereignis in Freiburg.

Angaben nur gemäß Quelle, ohne eigene Bewertung.

Gemeldet 07.09.2026 12:59 Uhr · Freiburg, Deutschland

Polizeipräsenz bei Nacht in Freiburg – Symbolbild

FREIBURG

Symbolbild: Polizeipräsenz in Freiburg. Das Bild zeigt nicht den konkreten Tatort.

Am Freitagmorgen, 04.09.2026, kurz nach 6:00 Uhr versuchte ein Unbekannter eine Bäckerei-Filiale in einem Supermarkt in der Bötzinger Straße in Gottenheim auszurauben.

Nach derzeitigen Erkenntnissen habe der Unbekannte die dortige Bäckerei betreten, die Herausgabe von Bargeld gefordert und dabei eine Mitarbeiterin bedroht. Dem sei die Geschädigte jedoch nicht nachgekommen, woraufhin der Täter den Verkaufsraum verlassen und sich in unbekannte Richtung entfernt hatte. Die Mitarbeiterin blieb unverletzt.

Eine eingeleitete Fahndung verlief erfolglos.

Der unbekannte wurde wie folgt beschrieben:

  • Männlich,
  • ca. 175 cm groß,
  • blaue Augenfarbe,
  • schmale/dünne Statur,
  • trug eine Winterjacke mit Kapuze und eine schwarze Schildmütze,
  • vermummt mit einer FFP2- Maske.Die Kriminalpolizei Freiburg (Tel.: 0761 882-2880) hat die Ermittlungen wegen des Verdachts der versuchten räuberischen Erpressung übernommen und sucht Zeugen, die sachdienstliche Hinweise zum Vorfall geben können.

ak

Medienrückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Freiburg

  • Pressestelle -

Árpád Kurgyis

Tel.: 0761 882-1019

X (ehem. Twitter): https://x.com/PolizeiFR

  • Außerhalb der Bürozeiten - Tel.: 0761 882-1222
Ereignis:
Raub
Ort:
Freiburg
Bundesland/Region:
Baden-Württemberg
Land:
Deutschland
Tatdatum:
nicht aus der Quelle ableitbar
Tatzeit:
nicht aus der Quelle ableitbar
Meldezeit:
07.09.2026 12:59 Uhr
Quelle/Distribution:
Presseportal Blaulicht
Herausgeber:
Polizeipräsidium Freiburg
Original-URL:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110970/6346754
Vorgangsnummer:
POL-FR
Tatmittel:
nicht sicher ableitbar

Angaben gemäß der genannten Quelle. Keine eigene Tatsachenfeststellung über den Quelleninhalt hinaus.

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