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Bedrohung

Alkohol war nicht ihr Sanitäter in der Not

Landespolizeiinspektion Gotha berichtet mit Meldezeit 19.04.2026 05:41 Uhr zu einem Ereignis in Gotha.

Angaben nur gemäß Quelle, ohne eigene Bewertung.

Gemeldet 19.04.2026 05:41 Uhr · Gotha, Deutschland

Polizeipräsenz bei Nacht in Gotha – Symbolbild

GOTHA

Symbolbild: Polizeipräsenz in Gotha. Das Bild zeigt nicht den konkreten Tatort.

In der Nacht von Samstag auf Sonntag hielt ein volltrunkenes Pärchen die Rettungskräfte und Polizei auf Trab. Die polnischen Mitbürger waren scheinbar so betrunken, dass sie nicht mehr wussten, was sie taten. Zunächst tätigte die Frau einen Notruf und gab gegenüber den Rettungskräften an, von ihrem Lebenspartner mit einem Messer bedroht zu werden. Zur Hilfe eilenden Polizeibeamten gegenüber äußerte sie, dass sie nicht in einer hilflosen Lage sei, den Notruf nicht abgesetzt und dass ihr Partner keinerlei Straftaten begangen habe. Sodann beendeten die Beamten den Einsatz. Kurze Zeit später, die Beamten standen noch vor dem Haus, gingen wiederholt Notrufe bei der Rettungsleitstelle ein. Hier entgegnete die gleiche Anruferin, dass sie nun von den Polizisten vor Ort geschlagen werde. Zudem äußerte sie sich herablassend und beleidigend über die Polizei gegenüber der Rettungsleitstelle. Auch der Lebenspartner sah sich gemüßigt die Rettungsleitstelle mit Anrufen zu belästigen. Man äußerte auch, dass nun die Freundin Atemnot hätte. Der alarmierte Notarzt konnte jedoch keinerlei Beschwerden, außer der erheblichen Alkoholisierung, an der Frau feststellen. Es wurden entsprechende Strafanzeigen erstattet. (ri)

Ereignis:
Bedrohung
Ort:
Gotha
Bundesland/Region:
Baden-Württemberg
Land:
Deutschland
Tatdatum:
nicht aus der Quelle ableitbar
Tatzeit:
nicht aus der Quelle ableitbar
Meldezeit:
19.04.2026 05:41 Uhr
Quelle/Distribution:
Presseportal Blaulicht
Herausgeber:
Landespolizeiinspektion Gotha
Original-URL:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/126721/6258041
Vorgangsnummer:
LPI-GTH
Tatmittel:
Messer (unspezifisch)

Angaben gemäß der genannten Quelle. Keine eigene Tatsachenfeststellung über den Quelleninhalt hinaus.

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