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Raub

Heidelberg: Räuberische Erpressung in Supermarkt - Zeugenaufruf

Polizeipräsidium Mannheim berichtet mit Meldezeit 07.04.2026 11:29 Uhr zu einem Ereignis in Heidelberg.

Angaben nur gemäß Quelle, ohne eigene Bewertung.

Gemeldet 07.04.2026 11:29 Uhr · Tatzeit gegen 20 Uhr · Heidelberg, Deutschland

Polizeipräsenz bei Nacht in Heidelberg – Symbolbild

HEIDELBERG

Symbolbild: Polizeipräsenz in Heidelberg. Das Bild zeigt nicht den konkreten Tatort.

Am Samstag gegen 20:00 Uhr wurde ein 17-jähriger Mitarbeiter eines Supermarkts in der Freiburger Straße im Heidelberger Stadtteil Rohrbach Opfer einer schweren räuberischen Erpressung. Der Jugendliche war dabei, eine Geldkassette aus dem Kassenbereich in die Büroräumlichkeiten zu bringen, als er von einem unbekannten Täter von hinten an der linken Schulter gepackt und mit einem Messer bedroht wurde. Aufgrund der Bedrohung übergab er die Geldkassette mit einem Inhalt eines niedrigen vierstelligen Geldbetrages. Der Mitarbeiter blieb körperlich unverletzt. Der Täter flüchtete anschließend zu Fuß in Richtung Freiburger Straße.

Der unbekannte Täter wird wie folgt beschrieben:

  • männlich,
  • etwa 180 cm groß,
  • schwarz gekleidet,
  • maskiert.Das Fachdezernat für Eigentumskriminalität der Kriminalpolizeidirektion Heidelberg hat die Ermittlungen übernommen und bittet die Bevölkerung um Mithilfe. Wer hat am Samstag, 04. April 2026, gegen 20:00 Uhr, im Bereich der Freiburger Straße in Heidelberg-Rohrbach verdächtige Wahrnehmungen gemacht oder kann Hinweise auf den Täter mitteilen?

Hinweise werden an das kriminalpolizeiliche Hinweistelefon unter der Telefonnummer 0621 174-4444 erbeten.

Ereignis:
Raub
Ort:
Heidelberg
Bundesland/Region:
Baden-Württemberg
Land:
Deutschland
Tatdatum:
04.04.2026
Tatzeit:
gegen 20 Uhr
Meldezeit:
07.04.2026 11:29 Uhr
Quelle/Distribution:
Presseportal Blaulicht
Herausgeber:
Polizeipräsidium Mannheim
Original-URL:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14915/6250374
Vorgangsnummer:
POL-MA
Tatmittel:
Messer (unspezifisch)

Angaben gemäß der genannten Quelle. Keine eigene Tatsachenfeststellung über den Quelleninhalt hinaus.

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