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Gewalt gegen Einsatzkräfte

(KA) Graben-Neudorf - Mehrere Polizeibeamte bei Widerstand dienstunfähig verletzt

Polizeipräsidium Karlsruhe berichtet mit Meldezeit 17.09.2026 11:24 Uhr zu einem Ereignis in Karlsruhe.

Angaben nur gemäß Quelle, ohne eigene Bewertung.

Gemeldet 17.09.2026 11:24 Uhr · Karlsruhe, Deutschland

Polizeipräsenz bei Nacht in Karlsruhe – Symbolbild

KARLSRUHE

Symbolbild: Polizeipräsenz in Karlsruhe. Das Bild zeigt nicht den konkreten Tatort.

Nachdem ein offenbar psychisch auffälliger Mann am Mittwochmorgen die Polizei verständigte, griff er diese an und verletzte gleich mehrere Beamten.

Der 61-Jährige alarmierte gegen 06:10 Uhr selbstständig die Polizei und machte am Telefon zunächst unverständliche Angaben. Eine Streifenbesatzung fuhr daraufhin an seine Wohnadresse in der Karlsruher Straße und stellte den Mann lautstark schreiend auf seinem Balkon fest. Da zunächst nicht zweifelsfrei verifizierbar war, ob es sich um eine Gefahrenlage handeln könnte, wurde das Gebäude schließlich mit mehreren Streifenbesatzungen betreten.

Nachdem der spätere Beschuldigte die Wohnungstür öffnete, griff er die Polizisten unvermittelt mit einem Tierabwehrspray an. Gegen die anschließende Ingewahrsamnahme leistete der 61-Jährige vehement Widerstand, wobei insgesamt fünf Beamte verletzt wurden und ihren Dienst anschließend nicht mehr fortsetzen konnten. Ein Polizeibeamter musste aufgrund seiner Verletzungen für die weitere Versorgung in ein Krankenhaus transportiert werden.

Der Beschuldigte wurde anschließend in eine psychiatrische Einrichtung gebracht.

Franz Henke, Pressestelle

Ereignis:
Gewalt gegen Einsatzkräfte
Ort:
Karlsruhe
Bundesland/Region:
Baden-Württemberg
Land:
Deutschland
Tatdatum:
nicht aus der Quelle ableitbar
Tatzeit:
nicht aus der Quelle ableitbar
Meldezeit:
17.09.2026 11:24 Uhr
Quelle/Distribution:
Presseportal Blaulicht
Herausgeber:
Polizeipräsidium Karlsruhe
Original-URL:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110972/6353714
Vorgangsnummer:
POL-KA
Tatmittel:
nicht sicher ableitbar

Angaben gemäß der genannten Quelle. Keine eigene Tatsachenfeststellung über den Quelleninhalt hinaus.

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