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Gewalt gegen Einsatzkräfte

(KA) Rheinstetten - 33-Jähriger leistet Widerstand - Polizeibeamter dienstunfähig verletzt

Polizeipräsidium Karlsruhe berichtet mit Meldezeit 31.08.2026 14:04 Uhr zu einem Ereignis in Karlsruhe.

Angaben nur gemäß Quelle, ohne eigene Bewertung.

Gemeldet 31.08.2026 14:04 Uhr · Karlsruhe, Deutschland

Polizeipräsenz bei Nacht in Karlsruhe – Symbolbild

KARLSRUHE

Symbolbild: Polizeipräsenz in Karlsruhe. Das Bild zeigt nicht den konkreten Tatort.

Bei einem Polizeieinsatz am Samstagabend in Rheinstetten-Forchheim leistete ein erheblich betrunkener 33-jähriger Mann Widerstand und verletzte dabei einen Polizeibeamten, sodass dieser seinen Dienst anschließend nicht mehr fortsetzen konnte.

Nach aktuellem Ermittlungsstand meldeten Passanten der Polizei gegen 18:30 Uhr eine offenbar stark alkoholisierte Person im Bereich des Bahnhofs Silberstreifen. Als eine Polizeistreife den kaum ansprechbaren Mann einer Kontrolle zur Feststellung seiner Personalien unterziehen wollten, verhielt sich der Betrunkene zunehmend aggressiv. Gegen die darauffolgenden polizeilichen Maßnahmen setzte sich der 33-Jährige derart körperlich zur Wehr, sodass die beiden Polizeibeamten ihn nur unter erheblicher Kraftaufwendung zu Boden bringen konnten. Hierbei zog sich ein Beamter eine Verletzung am Bein zu, die in einem Krankenhaus behandelt werden musste.

Der Betrunkene wurde im Anschluss in Polizeigewahrsam genommen und dort eine Blutprobe entnommen. Ihn erwartet nun unter anderem eine Anzeige wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte.

Ralf Eisenlohr, Pressestelle

Ereignis:
Gewalt gegen Einsatzkräfte
Ort:
Karlsruhe
Bundesland/Region:
Baden-Württemberg
Land:
Deutschland
Tatdatum:
nicht aus der Quelle ableitbar
Tatzeit:
nicht aus der Quelle ableitbar
Meldezeit:
31.08.2026 14:04 Uhr
Quelle/Distribution:
Presseportal Blaulicht
Herausgeber:
Polizeipräsidium Karlsruhe
Original-URL:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/110972/6342760
Vorgangsnummer:
POL-KA
Tatmittel:
nicht sicher ableitbar

Angaben gemäß der genannten Quelle. Keine eigene Tatsachenfeststellung über den Quelleninhalt hinaus.

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