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Einbruch

(844) Einbrecher in Wohnhaus überrascht - Zeugenaufruf

Polizeipräsidium Mittelfranken berichtet mit Meldezeit 27.09.2026 12:49 Uhr zu einem Ereignis in Ansbach.

Angaben nur gemäß Quelle, ohne eigene Bewertung.

Gemeldet 27.09.2026 12:49 Uhr · Ansbach, Deutschland

Polizeipräsenz bei Nacht in Ansbach – Symbolbild

ANSBACH

Symbolbild: Polizeipräsenz in Ansbach. Das Bild zeigt nicht den konkreten Tatort.

Sachsen b. Ansbach (ots)

Am Samstagabend (26.09.2026) traf eine Dame in ihrem Haus in Sachsen b. Ansbach (Lkrs. Ansbach) auf einen mutmaßlichen Einbrecher, welcher nach Entdeckung die Flucht ergriff. Die Kriminalpolizei bittet um Zeugenhinweise.

Die 85-jährige Geschädigte traf in ihrem Einfamilienhaus in der Weinbergstraße gegen 22:45 Uhr auf einen ihr unbekannten Mann, welcher sich unberechtigt dort aufhielt. Nach Entdeckung drängte sich der Einbrecher an der Frau vorbei und flüchtete.

Ermittlungen ergaben, dass der Unbekannte ein Fenster aufbrach und so über den Kellerschacht in den Keller des Wohnhauses und von dort aus ins Erdgeschoss gelangte.

Der entstandene Entwendungsschaden ist derzeit noch Gegenstand der Ermittlungen.

Nachdem die Dame die Polizei verständigt hatte, leiteten die Beamten unmittelbar umfangreiche Fahndungsmaßnahmen nach dem Mann ein. Hierbei kamen auch ein Polizeihubschrauber und zwei Diensthunde zum Einsatz. Die Suchmaßnahmen verliefen bislang jedoch ohne Erfolg.

Die Kriminalpolizei Ansbach ermittelt und bittet um Zeugenhinweise. Personen, die zur Tatzeit oder auch im Vorfeld oder danach verdächtige Wahrnehmungen jeglicher Art gemacht haben, werden gebeten, sich unter der Rufnummer 0911 2112-3333 mit dem Kriminaldauerdienst in Verbindung zu setzen.

Erstellt durch: Janine Mendel

Ereignis:
Einbruch
Ort:
Ansbach
Bundesland/Region:
Bayern
Land:
Deutschland
Tatdatum:
nicht aus der Quelle ableitbar
Tatzeit:
nicht aus der Quelle ableitbar
Meldezeit:
27.09.2026 12:49 Uhr
Quelle/Distribution:
Presseportal Blaulicht
Herausgeber:
Polizeipräsidium Mittelfranken
Original-URL:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6013/6359769
Vorgangsnummer:
POL-MFR
Tatmittel:
nicht sicher ableitbar

Angaben gemäß der genannten Quelle. Keine eigene Tatsachenfeststellung über den Quelleninhalt hinaus.

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