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Sexualdelikt

Bundespolizeidirektion München: International gesuchter Straftäter am Flughafen München festgenommen

Presseportal Blaulicht berichtet mit Meldezeit 26.05.2026 13:13 Uhr zu einem Ereignis in München.

Angaben nur gemäß Quelle, ohne eigene Bewertung.

Gemeldet 26.05.2026 13:13 Uhr · München, Deutschland

Polizeipräsenz bei Nacht in München – Symbolbild

MÜNCHEN

Symbolbild: Polizeipräsenz in München. Das Bild zeigt nicht den konkreten Tatort.

Bundespolizeidirektion München: International gesuchter Straftäter am Flughafen München festgenommen

Am Samstag (24. Mai) hat die Bundespolizei am Flughafen München einen international gesuchten Straftäter festgenommen. Bei dem Festgenommenen handelt es sich um einen 31-jährigen Schweizer, gegen den ein internationaler Haftbefehl der Schweizer Behörden vorlag.

Der Mann war in der Schweiz unter anderem wegen mehrfacher Vergewaltigung, Drogendelikten sowie schwerer Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Jahren verurteilt worden.

Der 31-Jährige reiste aus Thailand über Bahrain und Abu Dhabi nach München ein. Aufgrund von Erkenntnissen aus der sogenannten PDD (Passenger Data Database / Passagierdatenübermittlung) hatten die Beamten bereits Kenntnis über die geplante Einreise des Gesuchten. Einsatzkräfte der Bundespolizei nahmen den Mann daher unmittelbar nach der Landung noch am Flugzeug fest.

Nach der Festnahme wurde der Schweizer dem Amtsgericht Landshut vorgeführt. Anschließend wurde er in die Justizvollzugsanstalt Landshut eingeliefert. Er befindet sich nun in Auslieferungshaft, die durch die Generalstaatsanwaltschaft München betrieben wird, und wartet auf seine Überstellung in die Schweiz.

Ereignis:
Sexualdelikt
Ort:
München
Bundesland/Region:
Bayern
Land:
Deutschland
Tatdatum:
24.05.2026
Tatzeit:
nicht aus der Quelle ableitbar
Meldezeit:
26.05.2026 13:13 Uhr
Quelle/Distribution:
Presseportal Blaulicht
Herausgeber:
Presseportal Blaulicht
Original-URL:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/64017/6281984
Tatmittel:
nicht sicher ableitbar

Angaben gemäß der genannten Quelle. Keine eigene Tatsachenfeststellung über den Quelleninhalt hinaus.

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