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Raub

(334) Raubüberfall auf Spielhalle - Zeugen gesucht

POL-MFR berichtet mit Meldezeit 10.04.2026 19:16 Uhr zu einem Ereignis in Nürnberg.

Angaben nur gemäß Quelle, ohne eigene Bewertung.

Gemeldet 10.04.2026 19:16 Uhr · Tatzeit gegen 04:00 Uhr · Nürnberg, Deutschland

Polizeipräsenz bei Nacht in Nürnberg – Symbolbild

NÜRNBERG

Symbolbild: Polizeipräsenz in Nürnberg. Das Bild zeigt nicht den konkreten Tatort.

Am frühen Freitagmorgen (10.04.2026) ereignete sich in der Nürnberger Innenstadt ein Raubüberfall auf eine Spielothek. Die Kriminalpolizei ermittelt und bittet um Zeugenhinweise.

Zwei bislang unbekannte Täter betraten gegen 04:00 Uhr die Spielhalle Am Plärrer und forderten unter Vorhalt einer mutmaßlichen Schusswaffe Bargeld von einem Mitarbeiter. Anschließend flüchteten die beiden Unbekannten mit der Beute.

Von den beiden Tätern liegt aufgrund der Maskierung keine Personenbeschreibung vor.

Eine umgehend eingeleitete Fahndung führte nicht zur Festnahme der Tatverdächtigen.

Die Höhe des entwendeten Bargelds ist derzeit noch Gegenstand der polizeilichen Ermittlungen.

Der Kriminaldauerdienst Mittelfranken führte am Tatort die ersten kriminalpolizeilichen Maßnahmen sowie eine Spurensicherung durch. Das zuständige Fachkommissariat der Nürnberger Kriminalpolizei hat die weiteren Ermittlungen wegen schweren Raubes übernommen.

Im Zusammenhang mit dem Raubüberfall bitten die Ermittler um Hinweise aus der Bevölkerung. Gesucht werden Zeugen, die verdächtige Wahrnehmungen gemacht haben oder Hinweise auf die Identität der beiden Täter geben können. Unter der Rufnummer 0911 2112-3333 ist rund um die Uhr ein Hinweistelefon geschaltet.

Erstellt durch: Gloria Güßbacher

Ereignis:
Raub
Ort:
Nürnberg
Bundesland/Region:
Bayern
Land:
Deutschland
Tatdatum:
10.04.2026
Tatzeit:
gegen 04:00 Uhr
Meldezeit:
10.04.2026 19:16 Uhr
Quelle/Distribution:
Presseportal Blaulicht
Herausgeber:
POL-MFR
Original-URL:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6013/6253226
Vorgangsnummer:
POL-MFR
Tatmittel:
nicht sicher ableitbar

Angaben gemäß der genannten Quelle. Keine eigene Tatsachenfeststellung über den Quelleninhalt hinaus.

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