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Bedrohung

Bundespolizeidirektion München: 54-Jähriger bedroht Bahn-Mitarbeiterin mit Messer

Bundespolizeidirektion München berichtet mit Meldezeit 21.04.2026 11:02 Uhr zu einem Ereignis in Nürnberg.

Angaben nur gemäß Quelle, ohne eigene Bewertung.

Gemeldet 21.04.2026 11:02 Uhr · Tatzeit gegen 14 Uhr · Nürnberg, Deutschland

Polizeipräsenz bei Nacht in Nürnberg – Symbolbild

NÜRNBERG

Symbolbild: Polizeipräsenz in Nürnberg. Das Bild zeigt nicht den konkreten Tatort.

Nürnberg - Am Montagnachmittag (20. April) hat ein 54-jähriger Mann am Service-Point des Nürnberger Hauptbahnhofs eine Mitarbeiterin der Deutschen Bahn mit einem Messer bedroht. Die Bundespolizei ermittelt gegen den Polizeibekannten.

Gegen 14 Uhr verlangte ein 54-jähriger Reisender am Schalter des Service-Points der Bahn am Nürnberger Hauptbahnhof ein neues Ticket verlangt, weil sein altes abgelaufen war. Den ungültigen Fahrschein konnte er nicht vorlegen. Als die 50-jährige Service-Mitarbeiterin daraufhin die Ausstellung eines neuen Tickets verweigerte, legte der 54-jährige Deutsche ein Messer mit rund 14,5 Zentimetern Klingenlänge auf den Tresen und drohte, jemanden zu erstechen. Anschließend steckte er das Messer wieder ein und floh . Nach einem Hinweis der Deutschen Bahn leitete die Bundespolizei umgehend eine Fahndung ein und konnte den deutlich alkoholisierten Tatverdächtigen kurz darauf festnehmen. Das Messer wurde bei der Durchsuchung sichergestellt. Zur Sache äußerte sich der Mann nicht. Der 54-Jährige ist bereits wegen Gewaltdelikten polizeibekannt. Verletzt wurde bei dem Vorfall niemand.

Gegen den Mann wird nun u.a. wegen Bedrohung und Nötigung ermittelt.

Ereignis:
Bedrohung
Ort:
Nürnberg
Bundesland/Region:
Bayern
Land:
Deutschland
Tatdatum:
20.04.2026
Tatzeit:
gegen 14 Uhr
Meldezeit:
21.04.2026 11:02 Uhr
Quelle/Distribution:
Presseportal Blaulicht
Herausgeber:
Bundespolizeidirektion München
Original-URL:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/64017/6259412
Tatmittel:
Messer (unspezifisch)

Angaben gemäß der genannten Quelle. Keine eigene Tatsachenfeststellung über den Quelleninhalt hinaus.

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