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Bedrohung

(829) Mit Schreckschusswaffe gedroht - 25-Jähriger festgenommen

Polizeipräsidium Mittelfranken berichtet mit Meldezeit 20.09.2026 13:00 Uhr zu einem Ereignis in Stein.

Angaben nur gemäß Quelle, ohne eigene Bewertung.

Gemeldet 20.09.2026 13:00 Uhr · Stein, Deutschland

Polizeipräsenz bei Nacht in Stein – Symbolbild

STEIN

Symbolbild: Polizeipräsenz in Stein. Das Bild zeigt nicht den konkreten Tatort.

Am Samstagnachmittag (19.09.2026) bedrohte ein 25-jähriger Mann in Roßtal (Lkr. Fürth) seinen Mitbewohner mit einer Schreckschusswaffe. Bei seiner Festnahme leistete der Tatverdächtige Widerstand.

Gegen 15:45 Uhr teilten mehrere Personen der Polizei mit, dass sich in der Jahnstraße in Roßtal ein Mann mit einer Pistole aufhalte. Nach derzeitigem Ermittlungsstand hatte der 25-Jährige zuvor einen Mitbewohner mit der Waffe bedroht und in dem von ihm bewohnten Anwesen randaliert. Danach zog er sich in das Gebäude zurück.

Beim Verlassen des Anwesens nahmen Polizeikräfte den Mann fest. Hierbei leistete er Widerstand. In seiner Wohnung fanden die Beamten eine geladene Schreckschusswaffe und stellten diese sicher.

Ein Atemalkoholtest ergab bei dem rumänischen Staatsangehörigen einen Wert von rund 1,7 Promille. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth ordnete daraufhin eine Blutentnahme an. Da sich der 25-Jährige offenbar in einer psychischen Ausnahmesituation befand, wurde er anschließend in einer Fachklinik untergebracht.

Bei dem Vorfall wurde niemand verletzt. Die Polizei leitete gegen den Mann Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung, Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte sowie wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Die weiteren Ermittlungen führt die Polizeiinspektion Stein.

Erstellt durch: Alexander Greil

Ereignis:
Bedrohung
Ort:
Stein
Bundesland/Region:
Bayern
Land:
Deutschland
Tatdatum:
nicht aus der Quelle ableitbar
Tatzeit:
nicht aus der Quelle ableitbar
Meldezeit:
20.09.2026 13:00 Uhr
Quelle/Distribution:
Presseportal Blaulicht
Herausgeber:
Polizeipräsidium Mittelfranken
Original-URL:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6013/6355384
Vorgangsnummer:
POL-MFR
Tatmittel:
nicht sicher ableitbar

Angaben gemäß der genannten Quelle. Keine eigene Tatsachenfeststellung über den Quelleninhalt hinaus.

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