Direkt zum Inhalt

Sachlich. Unabhängig. Quellenbasiert.

Sicherheitslage.org Informieren. Einordnen. Handeln. Suche
Menü

Schusswaffendelikt

(24) Polizeilicher Schusswaffengebrauch in Kleinschwarzenlohe

POL-MFR berichtet mit Meldezeit 10.01.2026 12:33 Uhr zu einem Ereignis in Schwabach.

Angaben nur gemäß Quelle, ohne eigene Bewertung.

Gemeldet 10.01.2026 12:33 Uhr · Wendelstein, Deutschland

Polizeipräsenz bei Nacht in Wendelstein – Symbolbild

WENDELSTEIN

Symbolbild: Polizeipräsenz in Wendelstein. Das Bild zeigt nicht den konkreten Tatort.

Am frühen Samstagmorgen (10.01.2026) kam es bei einer Person im psychischen Ausnahmezustand im Wendelsteiner Gemeindeteil Kleinschwarzenlohe (Lkrs. Roth) zu einem Einsatz des Spezialeinsatzkommandos der Polizei. Als der 25-jährige Mann die Beamten mit einer augenscheinlichen Schusswaffe und einem Messer bedrohte, mussten die Einsatzkräfte von der Schusswaffe Gebrauch machen. Der Mann wurde hierbei lebensgefährlich verletzt und musste zur medizinischen Versorgung in ein Krankenhaus gebracht werden.

Eine Angehörige des jungen Mannes in der Porschestraße meldete sich gegen 04:15 Uhr über den Polizeinotruf. Sie gab an, dass sie gerade im telefonischen Kontakt mit dem 25-Jährigen (deutsch) sei. Dieser befände sich in einem psychischen Ausnahmezustand und habe ihr gegenüber immer wieder Suizid angekündigt. Während des Telefonats seien mehrfach Schussgeräusche wahrnehmbar gewesen.

Aufgrund der Mitteilung begaben sich mehrere Polizeistreifen zum Einsatzort und sperrten den Bereich ab. Auf Grund der Erkenntnisse über eine mögliche Schusswaffe zog die Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Mittelfranken außerdem Einsatzkräfte des Spezialeinsatzkommandos hinzu.

In der Folgezeit versuchten sowohl die Angehörigen als auch Beamte der polizeilichen Verhandlungsgruppe, den 25-Jährigen zu beruhigen und diesen dazu zu bewegen, das Haus unbewaffnet zu verlassen.

Gegen 07:00 Uhr betraten Beamte des Spezialeinsatzkommandos das Wohnhaus, um diesen Bereich zu sichern. Auch zu diesem Zeitpunkt war die Zielsetzung der Polizei weiterhin, kommunikativ auf den Mann einzuwirken. Allerdings kam der 25-Jährige den Einsatzkräften im Erdgeschoss des Hauses kurz darauf mit einer augenscheinlichen Schusswaffe und einem Messer in den Händen entgegen. Nachdem er auf die Aufforderung, die Waffen abzulegen, nicht reagierte, kam es zum polizeilichen Schusswaffengebrauch. Der Mann erlitt hierbei lebensgefährliche Verletzungen im Oberkörperbereich, die unmittelbar von einem bereits vor Ort befindlichen Notarzt erstversorgt wurden. Zwischenzeitlich befindet sich der Mann in einem Klinikum.

Nach aktuellem Ermittlungsstand geht das Polizeipräsidium Mittelfranken davon aus, dass die Schussabgaben der Einsatzkräfte in einer Notwehrsituation erfolgten. Neben Beamten mittelfränkischer Kriminaldienststellen nahmen am Einsatzort auch Beamte des Bayerischen Landeskriminalamts (BLKA) und die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth ihre Ermittlungen auf. Die Untersuchungen zur Prüfung der Rechtmäßigkeit des polizeilichen Schusswaffengebrauchs werden - wie in derartigen Fällen üblich - aus Neutralitätsgründen durch das Bayerische Landeskriminalamt geführt. Alle Maßnahmen werden dabei in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth getroffen.

Erstellt durch: Michael Konrad

Ereignis:
Schusswaffendelikt
Ort:
Wendelstein, Ortsteil Schwabach
Bundesland/Region:
Bayern
Land:
Deutschland
Tatdatum:
10.01.2026
Tatzeit:
nicht aus der Quelle ableitbar
Meldezeit:
10.01.2026 12:33 Uhr
Quelle/Distribution:
Presseportal Blaulicht
Herausgeber:
POL-MFR
Original-URL:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6013/6193688
Vorgangsnummer:
POL-MFR
Tatmittel:
Messer (unspezifisch)

Angaben gemäß der genannten Quelle. Keine eigene Tatsachenfeststellung über den Quelleninhalt hinaus.

Unsere Themen

Unsere Prinzipien

Hilfe & Unterstützung

Wer Gewalt erlebt oder sich Sorgen um eine andere Person macht, muss damit nicht allein bleiben. Es gibt professionelle Beratung, die zuhört, einordnet und über die nächsten Schritte informiert – unabhängig davon, ob bereits eine Anzeige erstattet wurde.

Logo Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen, Rufnummer 116 016, hilfetelefon.de

Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen

116 016

Beim Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen" beraten qualifizierte Fachkräfte Betroffene, Angehörige und Menschen aus dem sozialen Umfeld. Die Beraterinnen informieren über Schutzmöglichkeiten und vermitteln auf Wunsch an Unterstützungsangebote vor Ort.

  • Kostenfrei
  • Anonym
  • Rund um die Uhr erreichbar
  • Mehrsprachige Beratung
  • Barrierearm, auch online

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen" ist ein Angebot des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Sicherheitslage.org steht in keiner geschäftlichen Verbindung zu diesem Angebot.

Bei akuter Gefahr wenden Sie sich sofort an die Polizei unter 110, im medizinischen Notfall an 112.