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Einbruch

GBA: Anklage gegen zwei mutmaßliche Unterstützer einer rechtsextremistischen terroristischen Vereinigung erhoben

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) berichtet mit Meldezeit 01.09.2026 13:54 Uhr zu einem Ereignis in Hamburg.

Angaben nur gemäß Quelle, ohne eigene Bewertung.

Gemeldet 01.09.2026 13:54 Uhr · Hamburg, Deutschland

Polizeipräsenz bei Nacht in Hamburg – Symbolbild

HAMBURG

Symbolbild: Polizeipräsenz in Hamburg. Das Bild zeigt nicht den konkreten Tatort.

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)

GBA: Anklage gegen zwei mutmaßliche Unterstützer einer rechtsextremistischen terroristischen Vereinigung erhoben

Die Bundesanwaltschaft hat am 14. August 2026 Anklage vor dem Staatsschutzsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Hamburg gegen die deutschen Staatsangehörigen

Joel F. und

Elias F.

erhoben.

Die Angeschuldigten sind als Jugendliche mit Verantwortungsreife (§§ 1, 3 JGG) der Unterstützung einer inländischen terroristische Vereinigung hinreichend verdächtig (§ 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 2, Abs. 5 StGB). Zudem sollen sie Beihilfe (§ 27 StGB) zum versuchten Mord (§ 211 Abs. 2, §§ 22, 23 StGB), zur versuchten Brandstiftung mit Todesfolge (§ 306c, §§ 22, 23, 2 StGB) und zur versuchten schweren Brandstiftung (§ 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB) geleistet haben.

In der nunmehr zugestellten Anklageschrift ist im Wesentlichen folgender Sachverhalt dargelegt:

Im April 2024 wurde die rechtsextremistische, auch überregional agierende terroristische Vereinigung "Letzte Verteidigungs Welle" (L.V.W) gegründet. Die Mitglieder dieser Gruppierung verstanden sich als letzte Instanz zur Verteidigung der "Deutschen Nation". Ihr Ziel war es, durch Gewalttaten vornehmlich gegen Migranten und politische Gegner einen Zusammenbruch des demokratischen Systems in der Bundesrepublik Deutschland herbeizuführen. Zu solchen Taten zählten insbesondere Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und Einrichtungen des politisch linken Spektrums, dies gegebenenfalls auch mit tödlichem Ausgang. Dieser Vereinigung gehörten auch die gesondert verfolgten Claudio S. und Justin W. an.

Am frühen Morgen des 5. Januar 2025 begaben sich Joel F. und Elias F. in Begleitung von Claudio S. und Justin W. zu der bewohnten Asylbewerberunterkunft in Schmölln, um dort einen Brand auszulösen. Dazu schlug die Gruppe ein Fenster ein und versuchte, mit einer Feuerwerksbatterie entzündete Pyrotechnik in das Innere des Gebäudes zu schießen. Ein Feuer brach jedoch nicht aus. Elias F. sicherte das Geschehen ab. Joel F. filmte die Tatausführung.

Die Bundesanwaltschaft hatte gegen Claudio S. und Justin W. sowie andere mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer der L.V.W am 3. Dezember 2025 Anklage vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg erhoben (vgl. Pressemitteilung Nr. 81 vom 18. Dezember 2025). Mit Urteil vom 5. August 2026 wurden Claudio S. und Justin W. unter anderem wegen des Geschehens in Schmölln zu Jugendstrafen verurteilt. Das Urteil ist insoweit rechtskräftig.

Joel F. und Elias F. wurden am 24. und 25. Juni 2026 festgenommen (vgl. Pressemitteilung Nr. 37 vom 26. Juni 2026). Elias F. befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft. Der Haftbefehl gegen Joel F. wurde am 22. Juli 2026 außer Vollzug gesetzt.

Ereignis:
Einbruch
Ort:
Hamburg
Bundesland/Region:
Hamburg
Land:
Deutschland
Tatdatum:
nicht aus der Quelle ableitbar
Tatzeit:
nicht aus der Quelle ableitbar
Meldezeit:
01.09.2026 13:54 Uhr
Quelle/Distribution:
Presseportal Blaulicht
Herausgeber:
Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA)
Original-URL:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14981/6343544
Tatmittel:
nicht sicher ableitbar

Angaben gemäß der genannten Quelle. Keine eigene Tatsachenfeststellung über den Quelleninhalt hinaus.

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