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Einbruch

Wohnungseinbruch in Bad Arolsen: Polizei erbittet Hinweise auf mögliches Täter-Trio

Polizeipräsidium Nordhessen berichtet mit Meldezeit 01.10.2026 15:06 Uhr zu einem Ereignis in Bad Arolsen.

Angaben nur gemäß Quelle, ohne eigene Bewertung.

Gemeldet 01.10.2026 15:06 Uhr · Bad Arolsen, Deutschland

Polizeipräsenz bei Nacht in Bad Arolsen – Symbolbild

BAD AROLSEN

Symbolbild: Polizeipräsenz in Bad Arolsen. Das Bild zeigt nicht den konkreten Tatort.

Bad Arolsen (Landkreis Waldeck-Frankenberg):

Zu einem Wohnungseinbruch in der Marsberger Straße in Bad Arolsen-Helsen, nahe der B 252, ist es am gestrigen Mittwochabend in der Zeit zwischen 18:30 und 21:00 Uhr gekommen. Wie die aufnehmende Streife der Polizeistation Bad Arolsen berichtet, hatten unbekannte Täter vom Treppenhaus aus zwei Türen und ein Fenster der Wohnung im 1. Stock aufgehebelt. Dort erbeuteten die Einbrecher Bargeld einer ausländischen Währung. Im Tatzeitraum waren im Restaurant, das sich im Erdgeschoss des Hauses befindet, drei unbekannte Gäste aufgefallen, die sich auffällig verhielten und mit dem Einbruch im Zusammenhang stehen könnten. Es handelte sich um zwei Männer und eine Frau, die alle schwarze Haare und einen dunkleren Teint hatten. Sie sollen sich in einer osteuropäischen Sprache unterhalten haben. Die Frau hatte schulterlange Haare und trug einen schwarzen Rock sowie ein schwarzes Oberteil, so die Angestellten des Lokals.

Die weiteren Ermittlungen wegen des Einbruchs werden bei der Korbacher Kripo geführt. Zeugen, die Hinweise zu der Tat oder auf die möglichen Täter geben können, melden sich bitte unter Tel. 05631-9710.

Ereignis:
Einbruch
Ort:
Bad Arolsen
Bundesland/Region:
Hessen
Land:
Deutschland
Tatdatum:
nicht aus der Quelle ableitbar
Tatzeit:
nicht aus der Quelle ableitbar
Meldezeit:
01.10.2026 15:06 Uhr
Quelle/Distribution:
Presseportal Blaulicht
Herausgeber:
Polizeipräsidium Nordhessen
Original-URL:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/44143/6363076
Vorgangsnummer:
POL-NH
Tatmittel:
nicht sicher ableitbar

Angaben gemäß der genannten Quelle. Keine eigene Tatsachenfeststellung über den Quelleninhalt hinaus.

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