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Schusswaffendelikt

Korbach - Polizeieinsatz nach Schüssen mit Schreckschusswaffe - 25-Jähriger festgenommen

POL-KB berichtet mit Meldezeit 02.01.2026 14:20 Uhr zu einem Ereignis in Korbach.

Angaben nur gemäß Quelle, ohne eigene Bewertung.

Gemeldet 02.01.2026 14:20 Uhr · Tatzeit gegen 15 Uhr · Korbach, Deutschland

Polizeipräsenz bei Nacht in Korbach – Symbolbild

KORBACH

Symbolbild: Polizeipräsenz in Korbach. Das Bild zeigt nicht den konkreten Tatort.

Am Mittwochnachmittag (31. Dezember) wurde die Polizei gegen 15 Uhr zu einem Imbiss in die Klosterstraße in Korbach gerufen, da dort ein Mann mit einer Waffe mehrfach in die Luft geschossen haben soll. Dann habe der Mann sich in ein Auto gesetzt sei losgefahren. Die sofort nach der Mitteilung entsandten Streifen der Korbacher Polizei entdeckten das Fahrzeug wenige Meter von der Klosterstraße entfernt in der Korbacher Altstadt. Am Steuer saß ein 25-Jähriger. Der junge Mann wurde sofort von den Beamten angesprochen und gefesselt. Dann durchsuchten die Beamten das Fahrzeug und fanden in der Ablage der Fahrertür eine Schusswaffe. Wie sich herausstellte, handelte es sich bei der Waffe um eine Schreckschusswaffe, die mitsamt Munition sichergestellt wurde. Der Festgenommene aus Korbach musste die Beamten für die weiteren Maßnahmen auf die Dienststelle begleiten. Da er nicht den zum Führen der Waffe in der Öffentlichkeit erforderlichen kleinen Waffenschein hat und das Schießen mit der Waffe außerhalb des eigenen befriedeten Besitztums oder von Schießstätten ohnehin verboten ist, muss er sich nun wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.

Annika Heuschneider

Polizeihauptkommissarin

Ereignis:
Schusswaffendelikt
Ort:
Korbach
Bundesland/Region:
Hessen
Land:
Deutschland
Tatdatum:
31.12.2026
Tatzeit:
gegen 15 Uhr
Meldezeit:
02.01.2026 14:20 Uhr
Quelle/Distribution:
Presseportal Blaulicht
Herausgeber:
POL-KB
Original-URL:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/44150/6189292
Vorgangsnummer:
POL-KB
Tatmittel:
nicht sicher ableitbar

Angaben gemäß der genannten Quelle. Keine eigene Tatsachenfeststellung über den Quelleninhalt hinaus.

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