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Schusswaffendelikt

Mörfelden-Walldorf: Zwei Jugendliche nach Fußballtraining angegriffen

Polizeipräsidium Südhessen berichtet mit Meldezeit 10.09.2026 10:20 Uhr zu einem Ereignis in Mörfelden.

Angaben nur gemäß Quelle, ohne eigene Bewertung.

Gemeldet 10.09.2026 10:20 Uhr · Mörfelden, Deutschland

Polizeipräsenz bei Nacht in Mörfelden – Symbolbild

MÖRFELDEN

Symbolbild: Polizeipräsenz in Mörfelden. Das Bild zeigt nicht den konkreten Tatort.

Fünf teils noch unbekannte Personen haben am Mittwoch (9.9.) zwei Jugendliche im Alter von 17 Jahren angegriffen und leicht verletzt. Nach deren Fußballtraining gegen 21.50 Uhr lauerte die Gruppe den beiden im Bereich der Straße "An den Sportplätzen" auf. Aus der Gruppe heraus wurden sie mit einer Pfefferpistole und einem Reizstoffsprühgerät angegriffen. Dadurch erlitten die Jugendlichen Reizungen an ihren Augen. Anschließend rissen die Täter die beiden zu Boden und traten mehrmals auf sie ein. Nach dem Angriff flüchteten die fünf in unbekannte Richtung. Die herbeigerufene Polizei fahndete im Umfeld des Tatortes nach den Tätern. Die ersten Ermittlungen ergaben, dass der Hintergrund für die Attacke offenbar ein Streit im Laufe eines einige Tage zurückliegenden Fußballspiels gewesen sein könnte. Einer der Täter konnte durch die Geschädigten und vor Ort befindliche Zeugen bereits identifiziert werden. Nach den anderen vier Angreifern wird weiterhin gesucht. Bei ihnen soll es sich ausnahmslos um junge, männliche Personen gehandelt haben. Wer Hinweise auf deren Identität geben kann, wird gebeten sich bei der Kriminalpolizei (K30) in Rüsselsheim unter der Telefonnummer 06142/696-0 zu melden.

Ereignis:
Schusswaffendelikt
Ort:
Mörfelden
Bundesland/Region:
Hessen
Land:
Deutschland
Tatdatum:
nicht aus der Quelle ableitbar
Tatzeit:
nicht aus der Quelle ableitbar
Meldezeit:
10.09.2026 10:20 Uhr
Quelle/Distribution:
Presseportal Blaulicht
Herausgeber:
Polizeipräsidium Südhessen
Original-URL:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4969/6349192
Vorgangsnummer:
POL-DA
Tatmittel:
nicht sicher ableitbar

Angaben gemäß der genannten Quelle. Keine eigene Tatsachenfeststellung über den Quelleninhalt hinaus.

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