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Einbruch

Südhessen: Autobahnfahnder aus mehreren Polizeipräsidien kontrollieren gemeinsam

POL-DA berichtet mit Meldezeit 24.07.2026 09:20 Uhr zu einem Ereignis in Südhessen.

Angaben nur gemäß Quelle, ohne eigene Bewertung.

Gemeldet 24.07.2026 09:20 Uhr · Tatzeit 18.00 Uhr · Südhessen, Deutschland

Polizeipräsenz bei Nacht in Südhessen – Symbolbild

SÜDHESSEN

Symbolbild: Polizeipräsenz in Südhessen. Das Bild zeigt nicht den konkreten Tatort.

Im Rahmen von Kontrollen auf den im Bereich Südhessen verlaufenden Autobahnen stoppten zivile Autobahnfahnder der Polizeipräsidien Südhessen, Trier, Koblenz, Mainz, Westpfalz und Rheinpfalz am Donnerstag (23.07.), in der Zeit zwischen 10.00 und 18.00 Uhr, insgesamt 87 Fahrzeuge und nahmen hierbei 112 Personen genauer unter die Lupe. Die flächendeckenden Kontrollen zur Bekämpfung von Wohnungseinbruch und weiterer Eigentumskriminalität dienten insbesondere dem Ziel, Straftäter nachhaltig zu verunsichern sowie Südhessen und die angrenzenden Gebiete für die Täter "unattraktiv" zu machen.

Insgesamt wurden zwölf Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Palette reichte von Urkundenfälschung, Kennzeichenmissbrauch, Fahren ohne Fahrerlaubnis, Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz, unerlaubtem Aufenthalt bis hin zu einem Verstoß gegen das Markengesetz und das Tabakerzeugnisgesetz. In diesem Zusammenhang stellten die Fahnder 50 Vapes ohne Zulassung und Steuerbanderole sicher. Ein Autoinsasse wurde von der Staatsanwaltschaft aufgrund von Ermittlungsverfahren wegen dem Verschaffen falscher amtlicher Ausweise und Urkundenfälschung gesucht. Nachdem seine derzeitige Wohnadresse feststand, konnte er seine Fahrt fortsetzen.

Ereignis:
Einbruch
Ort:
Südhessen
Bundesland/Region:
Hessen
Land:
Deutschland
Tatdatum:
23.07.2026
Tatzeit:
18.00 Uhr
Meldezeit:
24.07.2026 09:20 Uhr
Quelle/Distribution:
Presseportal Blaulicht
Herausgeber:
POL-DA
Original-URL:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4969/6320572
Vorgangsnummer:
POL-DA
Tatmittel:
nicht sicher ableitbar

Angaben gemäß der genannten Quelle. Keine eigene Tatsachenfeststellung über den Quelleninhalt hinaus.

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