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Gewalt gegen Einsatzkräfte

Snackautomat im Ernst-Thälmann-Ring angegriffen - Polizei sucht Zeugen

Polizeipräsidium Neubrandenburg berichtet mit Meldezeit 18.09.2026 17:45 Uhr zu einem Ereignis in Greifswald.

Angaben nur gemäß Quelle, ohne eigene Bewertung.

Gemeldet 18.09.2026 17:45 Uhr · Greifswald, Deutschland

Polizeipräsenz bei Nacht in Greifswald – Symbolbild

GREIFSWALD

Symbolbild: Polizeipräsenz in Greifswald. Das Bild zeigt nicht den konkreten Tatort.

Am 18.09.2026 gegen 03:00 Uhr wurde die Polizei über die Sprengung eines Snackautomaten im Ernst-Thälmann-Ring in Greifswald informiert.

Hier soll es laut Zeugenaussagen gegen 02:50 Uhr zu zwei lauten Explosionen gekommen sein.

Die eingesetzten Beamten konnten vor Ort Beschädigungen an der Scheibe des Automaten feststellen.

Eine umgehend eingeleitet Nahbereichsfahndung brachte keine Erkenntnisse zu möglichen Tatverdächtigen. Es konnten aber auch keine weiteren angegriffenen Objekte im Nahbereich festgestellt werden.

Nach derzeitigem Kenntnisstand kam es zu keinem Stehlschaden. Der Sachschaden wird auf 5.000 Euro geschätzt.

Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet in diesem Zusammenhang um Mithilfe aus der Bevölkerung.

Personen, die verdächtige Beobachtungen im angegebenen Tatzeitraum im Bereich des Ernst-Thälmann-Rings in Greifswald gemacht haben oder Hinweise zu möglichen Tätern oder Fahrzeugen geben können, werden gebeten, sich an das Polizeihauptrevier Greifswald unter 03834 540 0, das digitale Polizeirevier der Landespolizei M-V unter www.polizei.mvnet.de oder an jede andere Polizeidienststelle zu wenden.

Ereignis:
Gewalt gegen Einsatzkräfte
Ort:
Greifswald
Bundesland/Region:
Mecklenburg-Vorpommern
Land:
Deutschland
Tatdatum:
nicht aus der Quelle ableitbar
Tatzeit:
nicht aus der Quelle ableitbar
Meldezeit:
18.09.2026 17:45 Uhr
Quelle/Distribution:
Presseportal Blaulicht
Herausgeber:
Polizeipräsidium Neubrandenburg
Original-URL:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108747/6354981
Vorgangsnummer:
POL-NB
Tatmittel:
nicht sicher ableitbar

Angaben gemäß der genannten Quelle. Keine eigene Tatsachenfeststellung über den Quelleninhalt hinaus.

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