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Gefährliche Körperverletzung

Polizei sucht Zeugen zur Gefährlichen Körperverletzung in Schwerin

POL-HRO berichtet mit Meldezeit 10.08.2026 15:58 Uhr zu einem Ereignis in Schwerin.

Angaben nur gemäß Quelle, ohne eigene Bewertung.

Gemeldet 10.08.2026 15:58 Uhr · Tatzeit Gegen 23 Uhr · Schwerin, Deutschland

Polizeipräsenz bei Nacht in Schwerin – Symbolbild

SCHWERIN

Symbolbild: Polizeipräsenz in Schwerin. Das Bild zeigt nicht den konkreten Tatort.

Nachdem es am späten Samstagabend (08. August 2026) zu einer gefährlichen Körperverletzung im Bereich des Schweriner Schlachtermarktes gekommen ist, ermittelt nun die Kriminalpolizei.

Gegen 23 Uhr wurde die Polizei über eine Auseinandersetzung mit mehrere verletzten Personen im Bereich des Schlachtermarktes in Schwerin informiert. Die eingesetzten Kräfte stellten vor Ort drei verletzte Männer fest, darunter zwei tunesische Staatsangehörige im Alter von 18 und 22 Jahren und ein algerischer Staatsangehöriger im Alter von 21 Jahren. Die Männer wiesen Schnitt- beziehungsweise Stichverletzungen auf und wurden durch Rettungskräfte zur weiteren medizinischen Behandlung ins Klinikum gebracht.

Nach bisherigen Erkenntnissen sollen sich zwei bislang unbekannte Tatverdächtige nach der Auseinandersetzung unerkannt vom Tatort entfernt haben.

Da sich zum Tatzeitpunkt zahlreiche Personen auf dem Schlachtermarkt aufhielten, bittet die Polizei Zeugen, die das Tatgeschehen beobachtet haben oder sonstige Hinweise zu den unbekannten Tatverdächtigen geben können, um Mithilfe. Hinweise nimmt das Polizeihauptrevier Schwerin unter der Telefonnummer 0385 5180-2224 sowie jede andere Polizeidienststelle entgegen.

Ereignis:
Gefährliche Körperverletzung
Ort:
Schwerin
Bundesland/Region:
Mecklenburg-Vorpommern
Land:
Deutschland
Tatdatum:
08.08.2026
Tatzeit:
Gegen 23 Uhr
Meldezeit:
10.08.2026 15:58 Uhr
Quelle/Distribution:
Presseportal Blaulicht
Herausgeber:
POL-HRO
Original-URL:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/108746/6330756
Vorgangsnummer:
POL-HRO
Tatmittel:
Messer (unspezifisch)

Angaben gemäß der genannten Quelle. Keine eigene Tatsachenfeststellung über den Quelleninhalt hinaus.

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