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Bedrohung

Mann mit Schusswaffe bedroht Feuerwehrleute

POL-BS berichtet mit Meldezeit 28.04.2026 07:28 Uhr zu einem Ereignis in Braunschweig.

Angaben nur gemäß Quelle, ohne eigene Bewertung.

Gemeldet 28.04.2026 07:28 Uhr · Tatzeit gegen 07.30 Uhr · Braunschweig, Deutschland

Polizeipräsenz bei Nacht in Braunschweig – Symbolbild

BRAUNSCHWEIG

Symbolbild: Polizeipräsenz in Braunschweig. Das Bild zeigt nicht den konkreten Tatort.

BS, Feuerwehrstraße

27.04.26, 07.30 Uhr

Gestern Morgen meldete sich die Leitstelle der Berufsfeuerwehr Braunschweig bei der Polizei. Ein Mann habe gegen 07.30 Uhr unberechtigt das Gelände der Feuerwehr-Hauptwache betreten. Auf Ansprache habe der Mann eine Schusswaffe gezogen und die Angehörigen der Feuerwehr bedroht und auch einen Schuss aus der Waffe abgegeben. Anschließend habe sich der Mann auf einem Fahrrad in Richtung Innenstadt entfernt.

Unverzüglich wurden umfangreiche Maßnahmen initiiert, um eine anhand des beschriebenen Vorfalls vorliegende Gefährdung von Personen zu minimieren. Im Rahmen einer intensiven Fahndung konnte die flüchtige Person nicht mehr festgestellt werden.

Auf dem Feuerwehrgelände konnten Spuren und Beweismittel gesichert werden, die zweifelsfrei darauf schließen lassen, dass es sich bei der verwendeten Waffe um eine Schreckschusspistole gehandelt hat. Anhand von Zeugenaussagen und nach Bewertung aller Tatsachen wurde nicht von einer andauernden Gefährdungslage ausgegangen.

Trotzdem wurden in engem Austausch mit der Feuerwehr Maßnahmen getroffen, die zum Schutz aller Feuerwehrbediensteten beitragen.

Die Ermittlungen, nach der Einleitung von Strafverfahren wegen Bedrohung, Hausfriedensbruch und Verstoßes gegen das Waffengesetz, dauern an.

Ereignis:
Bedrohung
Ort:
Braunschweig
Bundesland/Region:
Niedersachsen
Land:
Deutschland
Tatdatum:
27.04.2026
Tatzeit:
gegen 07.30 Uhr
Meldezeit:
28.04.2026 07:28 Uhr
Quelle/Distribution:
Presseportal Blaulicht
Herausgeber:
POL-BS
Original-URL:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/11554/6263955
Vorgangsnummer:
POL-BS
Tatmittel:
nicht sicher ableitbar

Angaben gemäß der genannten Quelle. Keine eigene Tatsachenfeststellung über den Quelleninhalt hinaus.

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