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Bedrohung

Uelzen: Mann hantiert mit Softair-Waffe im Zug und löst Bundespolizeieinsatz aus

Presseportal Blaulicht berichtet mit Meldezeit 16.04.2026 09:28 Uhr zu einem Ereignis in Bremen.

Angaben nur gemäß Quelle, ohne eigene Bewertung.

Gemeldet 16.04.2026 09:28 Uhr · Tatzeit ca. 09:12 Uhr · Bremen, Deutschland

Polizeipräsenz bei Nacht in Bremen – Symbolbild

BREMEN

Symbolbild: Polizeipräsenz in Bremen. Das Bild zeigt nicht den konkreten Tatort.

Bf. Uelzen, 15. April 2026 / 09:12 Uhr

Ein junger Mann hantierte am Mittwochvormittag in einem ICE mit einer täuschend echt aussehenden Softair-Waffe und löste damit einen Bundespolizeieinsatz am Uelzener Bahnhof aus.

Gegen 09:12 Uhr hatten andere Reisende im ICE 2288 auf der Fahrt nach Hamburg Hbf. beobachtet, wie der 21-Jährige die vermeintliche Schusswaffe hervorholte und damit an seinem Sitzplatz hantierte. Die Zeugen informierten das Zugpersonal, das daraufhin die Bundespolizei alarmierte und den Zug im Bahnhof Uelzen außerplanmäßig stoppte.

Als der Zug gegen 09:27 Uhr auf in den Uelzener Bahnhof einfuhr, warteten bereits die Bundespolizisten. Anhand der Personenbeschreibung, der Wagennummer und des Sitzplatzes identifizierten sie den 21-Jährigen und begleiteten ihn aus dem Zug. Gegenüber den Einsatzkräften gab der junge Mann aus Solingen an, dass ihm nicht klar gewesen sei, dass andere sich durch die Softair-Waffe bedroht fühlen könnten. Reumütig händigte er die Anscheinswaffe aus und begleitete die Beamten zur Bundespolizeiwache.

Der ICE konnte seine Fahrt nach Hamburg anschließend mit Verspätung fortsetzen. Gegen den 21-Jährigen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Führens von Anscheinswaffen eingeleitet. Er wird mit einem empfindlichen Bußgeld rechnen müssen.

Ereignis:
Bedrohung
Ort:
Bremen
Bundesland/Region:
Niedersachsen
Land:
Deutschland
Tatdatum:
15.04.2026
Tatzeit:
ca. 09:12 Uhr
Meldezeit:
16.04.2026 09:28 Uhr
Quelle/Distribution:
Presseportal Blaulicht
Herausgeber:
Presseportal Blaulicht
Original-URL:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70255/6256405
Vorgangsnummer:
BPOL-HB
Tatmittel:
nicht sicher ableitbar

Angaben gemäß der genannten Quelle. Keine eigene Tatsachenfeststellung über den Quelleninhalt hinaus.

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