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Gewalt gegen Einsatzkräfte

Tätlicher Angriff und Widerstand gegen Polizeibeamte nach Bedrohung in Cuxhaven - Ein Polizeibeamter leicht verletzt und nicht mehr dienstfähig

Polizeiinspektion Cuxhaven berichtet mit Meldezeit 26.08.2026 15:12 Uhr zu einem Ereignis in Cuxhaven.

Angaben nur gemäß Quelle, ohne eigene Bewertung.

Gemeldet 26.08.2026 15:12 Uhr · Cuxhaven, Deutschland

Polizeipräsenz bei Nacht in Cuxhaven – Symbolbild

CUXHAVEN

Symbolbild: Polizeipräsenz in Cuxhaven. Das Bild zeigt nicht den konkreten Tatort.

Cuxhaven. Am gestrigen Dienstag (26.08.2026) kam es gegen 13:00 Uhr zu einer Bedrohung in einem Mehrfamilienhaus in der Wernerstraße in Cuxhaven. Ein 39-jähriger Cuxhavener drohte hierbei einer 29-jährigen Nachbarin aus bislang unbekannten Gründen Gewalt an.

Als der Sachverhalt aufgenommen werden sollte, versuchte der Beschuldigte in seine Wohnung zu flüchten. Bei der Nacheile der Einsatzkräfte schlug der Beschuldigte in deren Richtung, wodurch ein 23-jähriger Polizeibeamter verletzt wurde. Bei der anschließenden Fixierung des Mannes mit inzwischen eingetroffenen Unterstützungskräften sperrte er sich erheblich und leistete massiven Widerstand.

Der Mann wurde im Anschluss zur Dienststelle verbracht. Aufgrund einer möglichen, psychischen Ausnahmesituation wurde er durch den sozialpsychiatrischen Dienst des Landkreises Cuxhaven, einer Bereitschaftsärztin und nach richterlicher Anordnung und entsprechender Begutachtung in eine geschlossene Klinik eingewiesen.

Der 23-jährige Polizeibeamte wurde durch den Einsatz leicht verletzt und war zunächst nicht dienstfähig.

Ereignis:
Gewalt gegen Einsatzkräfte
Ort:
Cuxhaven
Bundesland/Region:
Niedersachsen
Land:
Deutschland
Tatdatum:
nicht aus der Quelle ableitbar
Tatzeit:
nicht aus der Quelle ableitbar
Meldezeit:
26.08.2026 15:12 Uhr
Quelle/Distribution:
Presseportal Blaulicht
Herausgeber:
Polizeiinspektion Cuxhaven
Original-URL:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/68437/6340268
Vorgangsnummer:
POL-CUX
Tatmittel:
nicht sicher ableitbar

Angaben gemäß der genannten Quelle. Keine eigene Tatsachenfeststellung über den Quelleninhalt hinaus.

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