Direkt zum Inhalt

Sachlich. Unabhängig. Quellenbasiert.

Sicherheitslage.org Informieren. Einordnen. Handeln. Suche
Menü

Schusswaffendelikt

(104/2026) Mann mit Softair-Pistole löst Polizeieinsatz in der Innenstadt aus: Verdächtiger von Beamten an der Reitstallstraße ergriffen, Verfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet

POL-GÖ berichtet mit Meldezeit 14.04.2026 18:19 Uhr zu einem Ereignis in Göttingen.

Angaben nur gemäß Quelle, ohne eigene Bewertung.

Gemeldet 14.04.2026 18:19 Uhr · Göttingen, Deutschland

Polizeipräsenz bei Nacht in Göttingen – Symbolbild

GÖTTINGEN

Symbolbild: Polizeipräsenz in Göttingen. Das Bild zeigt nicht den konkreten Tatort.

Göttingen, Reitstallstraße

Dienstag, 14. April 2026, gegen 13.00 Uhr

GÖTTINGEN (jk) - Die Meldung über einen mit einem "schusswaffenähnlichen Gegenstand" hantierenden Mann hat am Dienstagmittag (14.04.26) in der Göttinger Innenstadt einen Polizeieinsatz ausgelöst. Die alarmierte Polizei war innerhalb weniger Minuten mit mehreren Einsatzfahrzeugen vor Ort. Ein Zeuge hatte zuvor einen Passanten dabei beobachtet, wie er an der Reitstallstraße mit einem verdächtigen Gegenstand, der einer Schusswaffe ähnelte, in der Öffentlichkeit hantierte, und diesen dann in seine Jackentasche steckte.

Polizisten ergriffen den 55 Jahre alten Verdächtigen und nahmen ihn mit zur Dienststelle. Wie sich herausstellte, handelte es sich bei dem von dem Hinweisgeber beschriebenen "schusswaffenähnlichen Gegenstand" um eine Softair-Pistole. Die täuschend echt aussehende Anscheinswaffe wurde von der Polizei beschlagnahmt und Ermittlungen gegen den Göttinger wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet. Der 55-Jährige wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen entlassen.

Anlässlich des aktuellen Vorfalls weist die Polizei darauf hin, dass Einsätze im Zusammenhang mit schusswaffenähnlichen Gegenständen regelmäßig mit einem erhöhten Kräfteansatz verbunden sind, da mit Eingang der ersten Informationen unklar ist, ob eine reale Gefahr vorliegt oder eine solche sicher ausgeschlossen werden kann. Bis zur zweifelsfreien Klärung der tatsächlichen Gefahrenlage ist deshalb ein sofortiges, konsequentes und lageangepasstes Vorgehen aller eingesetzten Beamtinnen und Beamten erforderlich und geboten. Dies bedeutet, dass der Umgang mit sogenannten Anscheinswaffen im konkreten Einzelfall auch Gefahren für den Träger mit sich bringen kann. Täuschend echt aussehende Nachbildungen sind oftmals nicht sofort als solche zu erkennen, weshalb die Polizei zunächst davon ausgehen muss, dass es sich um eine echte und somit gefährliche Waffe handelt. Unbedachte Handlungen des jeweiligen Trägers können im schlimmsten Fall einen polizeilichen Schusswaffengebrauch auslösen.

Ereignis:
Schusswaffendelikt
Ort:
Göttingen
Bundesland/Region:
Niedersachsen
Land:
Deutschland
Tatdatum:
nicht aus der Quelle ableitbar
Tatzeit:
nicht aus der Quelle ableitbar
Meldezeit:
14.04.2026 18:19 Uhr
Quelle/Distribution:
Presseportal Blaulicht
Herausgeber:
POL-GÖ
Original-URL:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/119508/6255380
Vorgangsnummer:
POL-GÖ
Tatmittel:
nicht sicher ableitbar

Angaben gemäß der genannten Quelle. Keine eigene Tatsachenfeststellung über den Quelleninhalt hinaus.

Unsere Themen

Unsere Prinzipien

Hilfe & Unterstützung

Wer Gewalt erlebt oder sich Sorgen um eine andere Person macht, muss damit nicht allein bleiben. Es gibt professionelle Beratung, die zuhört, einordnet und über die nächsten Schritte informiert – unabhängig davon, ob bereits eine Anzeige erstattet wurde.

Logo Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen, Rufnummer 116 016, hilfetelefon.de

Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen

116 016

Beim Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen" beraten qualifizierte Fachkräfte Betroffene, Angehörige und Menschen aus dem sozialen Umfeld. Die Beraterinnen informieren über Schutzmöglichkeiten und vermitteln auf Wunsch an Unterstützungsangebote vor Ort.

  • Kostenfrei
  • Anonym
  • Rund um die Uhr erreichbar
  • Mehrsprachige Beratung
  • Barrierearm, auch online

Das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen" ist ein Angebot des Bundesamts für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA). Sicherheitslage.org steht in keiner geschäftlichen Verbindung zu diesem Angebot.

Bei akuter Gefahr wenden Sie sich sofort an die Polizei unter 110, im medizinischen Notfall an 112.