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Gefährliche Körperverletzung

Pfefferspray im Treppenhaus in Oldenburger Innenstadt versprüht: Mehrere Personen verletzt - Polizei sucht Zeugen

Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt / Ammerland berichtet mit Meldezeit 11.09.2026 08:36 Uhr zu einem Ereignis in Oldenburg.

Angaben nur gemäß Quelle, ohne eigene Bewertung.

Gemeldet 11.09.2026 08:36 Uhr · Oldenburg, Deutschland

Polizeipräsenz bei Nacht in Oldenburg – Symbolbild

OLDENBURG

Symbolbild: Polizeipräsenz in Oldenburg. Das Bild zeigt nicht den konkreten Tatort.

Bereits am Samstag, 5. September 2026, kam es in der Oldenburger Innenstadt zu einer gefährlichen Körperverletzung, bei der mehrere Personen durch den Einsatz von Pfefferspray verletzt wurden. Die Polizei hat die Ermittlungen aufgenommen und sucht Zeugen sowie mögliche weitere Geschädigte.

Gegen 15:45 Uhr erhielt die Polizei die Meldung, dass Unbekannte in einem Treppenhaus an der Langen Straße Pfefferspray versprüht hätten. Mehrere Beschäftigte eines angrenzenden Optikergeschäftes erlitten daraufhin Atemwegsreizungen.

Nach bisherigen Erkenntnissen hatten die bislang unbekannten Täter das Treppenhaus über den Elisengang betreten. Zeugen beobachteten anschließend mehrere Jugendliche, die sich vom Tatort entfernten.

Die Jugendlichen können bislang lediglich auf ein Alter von etwa 13 bis 14 Jahren geschätzt werden.

Die Polizei hat ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet. Zeugen sowie weitere Personen, die durch das Pfefferspray verletzt wurden, werden gebeten, sich bei der Polizei unter der 0441-7904115 zu melden.(1077917)

Ereignis:
Gefährliche Körperverletzung
Ort:
Oldenburg
Bundesland/Region:
Niedersachsen
Land:
Deutschland
Tatdatum:
nicht aus der Quelle ableitbar
Tatzeit:
nicht aus der Quelle ableitbar
Meldezeit:
11.09.2026 08:36 Uhr
Quelle/Distribution:
Presseportal Blaulicht
Herausgeber:
Polizeiinspektion Oldenburg-Stadt / Ammerland
Original-URL:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/68440/6349908
Vorgangsnummer:
POL-OL
Tatmittel:
nicht sicher ableitbar

Angaben gemäß der genannten Quelle. Keine eigene Tatsachenfeststellung über den Quelleninhalt hinaus.

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