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Versuchtes Tötungsdelikt

Melle/Eicken-Bruche: U-Haft nach versuchtem Tötungsdelikt - Gemeinsame Presseerklärung von Staatsanwaltschaft und Polizei Osnabrück

Polizeiinspektion Osnabrück berichtet mit Meldezeit 24.08.2026 18:04 Uhr zu einem Ereignis in Osnabrück.

Angaben nur gemäß Quelle, ohne eigene Bewertung.

Gemeldet 24.08.2026 18:04 Uhr · Osnabrück, Deutschland

Polizeipräsenz bei Nacht in Osnabrück – Symbolbild

OSNABRÜCK

Symbolbild: Polizeipräsenz in Osnabrück. Das Bild zeigt nicht den konkreten Tatort.

Nach einem Vorfall am Sonntagabend in einer Wohnung im Ortsteil Eicken-Bruche ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdeliktes. Der Täter befindet sich inzwischen in Untersuchungshaft.

Gegen 21.45 Uhr hielten sich der 37-jährige Beschuldigte und seine 36-jährige Lebensgefährtin in der Wohnung des Mannes auf. Im weiteren Verlauf des Abends kam es zu einem massiven körperlichen Übergriff des 37-jährigen auf seine Lebensgefährtin. Hierbei übte der 37-jährige nach dem bisherigen Ergebnis der Ermittlungen Gewalt sowohl gegen den Oberkörper als auch gegen den Hals und den Kopf der Geschädigten aus. Die Geschädigte verlor dabei nach aktueller Erkenntnislage zwischenzeitlich das Bewusstsein. Später gelang es der Geschädigten, aus der Wohnung zu flüchten und selbständig einen Notruf abzusetzen.

Der 37-Jährige wurde wenig später von Polizisten in seiner Wohnung festgenommen. Am Montag wurde er einem Haftrichter vorgeführt. Dieser erließ Haftbefehl wegen des Verdachts des versuchten Totschlags. Die Ermittlungen zu den genauen Abläufen und den Hintergründen der Tat dauern derzeit an.

Ereignis:
Versuchtes Tötungsdelikt
Ort:
Osnabrück
Bundesland/Region:
Niedersachsen
Land:
Deutschland
Tatdatum:
nicht aus der Quelle ableitbar
Tatzeit:
nicht aus der Quelle ableitbar
Meldezeit:
24.08.2026 18:04 Uhr
Quelle/Distribution:
Presseportal Blaulicht
Herausgeber:
Polizeiinspektion Osnabrück
Original-URL:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/104236/6339091
Vorgangsnummer:
POL-OS
Tatmittel:
nicht sicher ableitbar

Angaben gemäß der genannten Quelle. Keine eigene Tatsachenfeststellung über den Quelleninhalt hinaus.

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