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Tötungsdelikt

6-fach Mord in Stade - Polizei und Staatsanwaltschaft können Waffenverkäufer ermitteln und festnehmen - 49-jähriger Berliner in U-Haft

Polizeiinspektion Stade berichtet mit Meldezeit 01.09.2026 15:43 Uhr zu einem Ereignis in Stade.

Angaben nur gemäß Quelle, ohne eigene Bewertung.

Gemeldet 01.09.2026 15:43 Uhr · Stade, Deutschland

Polizeipräsenz bei Nacht in Stade – Symbolbild

STADE

Symbolbild: Polizeipräsenz in Stade. Das Bild zeigt nicht den konkreten Tatort.

In den derzeit noch andauernden Ermittlungen der Mordkommission der Polizeiinspektion Stade und der Staatsanwaltschaft Stade ist es gelungen, den Verkäufer der bei dem Mord an sechs Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einer Jugendfürsorgeeinrichtung am 29.Juni diesen Jahres in Stade benutzten Waffe zu ermitteln.

Die Spur führte schließlich nach Berlin, wo der mutmaßliche Täter die Waffe offenbar einige Tage vor der Tat gekauft hatte.

Nach umfangreichen Maßnahmen erfolgte am frühen Montagmorgen der Zugriff durch Spezialeinsatzkräfte und Beamte der Stader Moko mit Unterstützung durch Beamte der Berliner Polizei.

Der Beschuldigte, ein 49-jähriger Mann aus Berlin, konnte widerstandslos festgenommen und anschließend in den Stader Polizeigewahrsam überführt werden. Hier musste er sich erkennungsdienstlichen Maßnahmen und ersten Vernehmungen unterziehen.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Stade wurde er am heutigen Dienstagmittag der Haftrichterin beim Amtsgericht Stade vorgeführt.

Diese verkündete anschließend den beantragten Untersuchungshaftbefehl und der Mann wurde danach in eine niedersächsische Justizvollzuganstalt eingeliefert.

Die weiteren Ermittlungen in dem Fall dauern noch an.

Ereignis:
Tötungsdelikt
Ort:
Stade
Bundesland/Region:
Niedersachsen
Land:
Deutschland
Tatdatum:
nicht aus der Quelle ableitbar
Tatzeit:
nicht aus der Quelle ableitbar
Meldezeit:
01.09.2026 15:43 Uhr
Quelle/Distribution:
Presseportal Blaulicht
Herausgeber:
Polizeiinspektion Stade
Original-URL:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/59461/6343710
Vorgangsnummer:
POL-STD
Tatmittel:
nicht sicher ableitbar

Angaben gemäß der genannten Quelle. Keine eigene Tatsachenfeststellung über den Quelleninhalt hinaus.

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