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Versuchtes Tötungsdelikt

Gemeinsame Pressemitteilung von Staatsanwaltschaft und Polizei Bochum: Mann (55) nach versuchtem Mord an seiner Frau (34) in Untersuchungshaft

POL-BO berichtet mit Meldezeit 05.08.2026 14:28 Uhr zu einem Ereignis in Bochum.

Angaben nur gemäß Quelle, ohne eigene Bewertung.

Gemeldet 05.08.2026 14:28 Uhr · Tatzeit gegen 19.30 Uhr · Bochum, Deutschland

Polizeipräsenz bei Nacht in Bochum – Symbolbild

BOCHUM

Symbolbild: Polizeipräsenz in Bochum. Das Bild zeigt nicht den konkreten Tatort.

Nach einem Mordversuch an seiner Frau (34) wurde ein Mann (55) am Mittag des heutigen 5. August dem Haftrichter vorgeführt.

Der Bochumer mit syrischer Staatsangehörigkeit war am Dienstagabend, 4. August, gegen 19.30 Uhr in die Wohnung seiner getrenntlebenden Frau an der Sachsenstraße gekommen. Nach aktuellem Kenntnisstand übergoss er die 34-Jährige und sich selbst mit Benzin und beabsichtigte, sie mit einem Feuerzeug anzuzünden.

Als das Feuerzeug nicht funktionierte, gelang es der Frau, sich aus der Situation zu befreien. Gemeinsam mit der zweijährigen Tochter, die sich ebenfalls in der Wohnung befand, flüchtete sie ins Badezimmer und wartete dort, bis sich ihr Mann aus der Wohnung entfernt hatte. Erst später wurde die Polizei verständigt.

Einsatzkräfte der Polizei nahmen den 55-Jährigen kurz darauf in seiner Wohnung an der Friedlandstraße fest.

Es wurde eine Mordkommission eingesetzt. Die Hintergründe der Tat sind aktuell noch unklar. Die Kriminalpolizei prüft auch, ob das Mordmotiv im Zusammenhang mit der Trennung stehen könnte.

Am 5. August wurde der Mann auf Antrag der Bochumer Staatsanwaltschaft dem Haftrichter vorgeführt, der die Untersuchungshaft anordnete.

Ereignis:
Versuchtes Tötungsdelikt
Ort:
Bochum
Bundesland/Region:
Nordrhein-Westfalen
Land:
Deutschland
Tatdatum:
04.08.2026
Tatzeit:
gegen 19.30 Uhr
Meldezeit:
05.08.2026 14:28 Uhr
Quelle/Distribution:
Presseportal Blaulicht
Herausgeber:
POL-BO
Original-URL:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/11530/6327919
Vorgangsnummer:
POL-BO
Tatmittel:
nicht sicher ableitbar

Angaben gemäß der genannten Quelle. Keine eigene Tatsachenfeststellung über den Quelleninhalt hinaus.

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