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Gefährliche Körperverletzung

Gefährliche Körperverletzung in Brilon

POL-HSK berichtet mit Meldezeit 10.08.2026 08:44 Uhr zu einem Ereignis in Brilon.

Angaben nur gemäß Quelle, ohne eigene Bewertung.

Gemeldet 10.08.2026 08:44 Uhr · Tatzeit um 01:30 Uhr · Brilon, Deutschland

Polizeipräsenz bei Nacht in Brilon – Symbolbild

BRILON

Symbolbild: Polizeipräsenz in Brilon. Das Bild zeigt nicht den konkreten Tatort.

In der Nacht von Samstag auf Sonntag kam es um 01:30 Uhr zu einer gefährlichen Körperverletzung in der Strackestraße in Brilon. Eine 46-jährige Frau aus Brilon ging die Straße zum Tatzeitpunkt zu Fuß entlang. Auf Höhe einer dortigen Gaststätte fuhr ein dunkles Auto -besetzt mit zwei unbekannten Männern- an ihr vorbei. Einer der beiden Männer bewarf die Geschädigte mit einem Böller. Dieser verfing sich kurzzeitig in ihrer Kleidung. Der Frau gelang es noch rechtzeitig, den Böller wegzutreten - jedoch explodierte er in unmittelbare Nähe. In der Folge bekam sie ein Teil des explodierten Böllers gegen ihren Knöchel, sodass sie leicht verletzt wurde. Das Auto flüchtete vom Tatort. Nach derzeitigen Erkenntnissen ist zu den unbekannten Tätern bislang folgendes bekannt:

  • Schwarzes oder dunkelblaues Auto - Zwei männliche Insassen - Ca. 20- 25 Jahre alt - Südländisches ErscheinungsbildDie Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Zeugen, die Hinweise geben können, werden gebeten, sich telefonisch mit der Polizeiwache Brilon unter der Telefonnummer 02961-9020-3311 in Verbindung zu setzen.

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Kreispolizeibehörde Hochsauerlandkreis Maximilian Mertin https://hochsauerlandkreis.polizei.nrw/

Ereignis:
Gefährliche Körperverletzung
Ort:
Brilon
Bundesland/Region:
Nordrhein-Westfalen
Land:
Deutschland
Tatdatum:
09.08.2026
Tatzeit:
um 01:30 Uhr
Meldezeit:
10.08.2026 08:44 Uhr
Quelle/Distribution:
Presseportal Blaulicht
Herausgeber:
POL-HSK
Original-URL:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65847/6330027
Vorgangsnummer:
POL-HSK
Tatmittel:
nicht sicher ableitbar

Angaben gemäß der genannten Quelle. Keine eigene Tatsachenfeststellung über den Quelleninhalt hinaus.

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