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Raub

Dinslaken - Bewaffneter Raub auf Lebensmitteldiscounter - Zeugensuche

POL-WES berichtet mit Meldezeit 17.01.2026 09:17 Uhr zu einem Ereignis in Wesel.

Angaben nur gemäß Quelle, ohne eigene Bewertung.

Gemeldet 17.01.2026 09:17 Uhr · Tatzeit gegen 21.55 Uhr · Dinslaken, Deutschland

Polizeipräsenz bei Nacht in Dinslaken – Symbolbild

DINSLAKEN

Symbolbild: Polizeipräsenz in Dinslaken. Das Bild zeigt nicht den konkreten Tatort.

Am Freitag, den 16.01.2026, gegen 21.55 Uhr kam es in Dinslaken an der Augustastraße zu einem bewaffneten Raubüberfall auf einen Lebensmitteldiscountermarkt. Dabei betrat zur vorgenannten Zeit ein männlicher Einzeltäter den Markt und forderte unter Vorhalt einer Schusswaffe die Herausgeld von Bargeld. Nach Erhalt seiner Beute flüchtete der Räuber zu Fuß aus dem Geschäft in die umliegende Wohnbebauung. Der Räuber kann wie folgt beschrieben werden: ca. 170-175 cm groß, schlanke Statur. Er war mit einer dunklen Hose, einer hellen bzw beigefarbenen Kapuzenjacke bekleidet. Der Räuber war mit einer schwarzen Sturmhaube maskiert und trug schwarze Handschuhe. Die 24-jährige Kassiererin, wie auch zwei anwesende Kundinnen blieben durch die Tat körperlich unverletzt. Im Rahmen der sofort eingeleiteten Fahndungsmaßnahmen kam auch ein Polizeihubschrauber zum Einsatz. Die Fahndung verlief bisher erfolglos. Die Ermittlungen dauern an. Wer Angaben zum Räuber, sonstig verdächtigen Personen oder Fahrzeugen im Tatzeitraum in der Nähe des Discounters machen kann, wird gebeten sich bei der Polizeiwache in Dinslaken (Tel.: 02064/6220) zu melden.

Kontakt für Medienvertreter:

Kreispolizeibehörde Wesel Leitstelle https://wesel.polizei.nrw

Ereignis:
Raub
Ort:
Dinslaken
Bundesland/Region:
Nordrhein-Westfalen
Land:
Deutschland
Tatdatum:
16.01.2026
Tatzeit:
gegen 21.55 Uhr
Meldezeit:
17.01.2026 09:17 Uhr
Quelle/Distribution:
Presseportal Blaulicht
Herausgeber:
POL-WES
Original-URL:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65858/6198230
Vorgangsnummer:
POL-WES
Tatmittel:
nicht sicher ableitbar

Angaben gemäß der genannten Quelle. Keine eigene Tatsachenfeststellung über den Quelleninhalt hinaus.

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