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Gewalt gegen Einsatzkräfte

BPOL NRW: Zeugenaufruf - Bundespolizei bittet um Mithilfe nach mehreren Körperverletzungsdelikten im Düsseldorfer Hauptbahnhof

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin berichtet mit Meldezeit 17.09.2026 19:47 Uhr zu einem Ereignis in Düsseldorf.

Angaben nur gemäß Quelle, ohne eigene Bewertung.

Gemeldet 17.09.2026 19:47 Uhr · Düsseldorf, Deutschland

Polizeipräsenz bei Nacht in Düsseldorf – Symbolbild

DÜSSELDORF

Symbolbild: Polizeipräsenz in Düsseldorf. Das Bild zeigt nicht den konkreten Tatort.

BPOL NRW: Zeugenaufruf - Bundespolizei bittet um Mithilfe nach mehreren Körperverletzungsdelikten im Düsseldorfer Hauptbahnhof

Am 6. September 2026 kam es im Düsseldorfer Hauptbahnhof zu mehreren Körperverletzungsdelikten. Dabei wurde ein Reisender verletzt und musste ärztlich behandelt werden.

Gegen 15.30 Uhr betrat eine größere Gruppe von Fußballfans den Düsseldorfer Hauptbahnhof und begab sich durch den Personentunnel in Richtung der Bahnsteige. Auf dem Weg dorthin kam es zu mehreren voneinander unabhängigen körperlichen Übergriffen auf Reisende.

Im Rahmen der bisherigen Ermittlungen wurden die Videoaufzeichnungen aus dem Hauptbahnhof ausgewertet. Dabei ist zu erkennen, dass sich zum Tatzeitpunkt mehrere Personen im Bereich des Geschehens aufhielten. Einige dieser Personen fertigten augenscheinlich mit ihren Mobiltelefonen Aufnahmen von den Ereignissen.

Die Bundespolizei bittet insbesondere diese sowie weitere mögliche Zeuginnen und Zeugen, die Angaben zu den Tatgeschehen oder zu den beteiligten Personen machen können, sich mit der Bundespolizeiinspektion Düsseldorf in Verbindung zu setzen.

Ereignis:
Gewalt gegen Einsatzkräfte
Ort:
Düsseldorf
Bundesland/Region:
Nordrhein-Westfalen
Land:
Deutschland
Tatdatum:
nicht aus der Quelle ableitbar
Tatzeit:
nicht aus der Quelle ableitbar
Meldezeit:
17.09.2026 19:47 Uhr
Quelle/Distribution:
Presseportal Blaulicht
Herausgeber:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Original-URL:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6354299
Tatmittel:
nicht sicher ableitbar

Angaben gemäß der genannten Quelle. Keine eigene Tatsachenfeststellung über den Quelleninhalt hinaus.

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