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Gewalt gegen Einsatzkräfte

Pempelfort - Fußgängerin bei Verkehrsunfall schwer verletzt - Polizisten stellen flüchtenden Pkw-Fahrer - Führerschein beschlagnahmt

Polizei Düsseldorf berichtet mit Meldezeit 08.09.2026 12:58 Uhr zu einem Ereignis in Düsseldorf.

Angaben nur gemäß Quelle, ohne eigene Bewertung.

Gemeldet 08.09.2026 12:58 Uhr · Düsseldorf, Deutschland

Polizeipräsenz bei Nacht in Düsseldorf – Symbolbild

DÜSSELDORF

Symbolbild: Polizeipräsenz in Düsseldorf. Das Bild zeigt nicht den konkreten Tatort.

Montag, 7. September 2026, 11:40 Uhr

Am Montagvormittag wurde eine Frau bei einem Verkehrsunfall im Stadtteil Pempelfort so schwer verletzt, dass sie in ein Krankenhaus gebracht werden musste. Ein beteiligter Pkw-Fahrer flüchtete zunächst vom Unfallort, Polizisten konnten ihn aber in der Nähe stellen.

Nach dem aktuellen Stand der Ermittlungen ging eine 59-jährige Frau auf der Nordstraße in Richtung Fischerstraße. Als sie die Mauerstraße überqueren wollte, wurde sie aus bislang ungeklärter Ursache von einem Pkw erfasst. Die Frau stürzte daraufhin zu Boden und verletzte sich schwer. Der Fahrer entfernte sich anschließend in seinem Pkw unerlaubt vom Unfallort.

Ein aufmerksamer Zeuge kontaktierte sofort die Polizei und gab das Kennzeichen des flüchtigen Fahrzeugs an die Beamten weiter. Polizisten stellten den Fahrer schließlich auf der Duisburger Straße und beschlagnahmten seinen Führerschein.

Die 59-Jährige wurde in ein Krankenhaus gebracht. Die Ermittlungen dauern an.

(heu)

Rückfragen bitte (ausschließlich Journalisten) an:

Polizei Düsseldorf

https://duesseldorf.polizei.nrw.de

Ereignis:
Gewalt gegen Einsatzkräfte
Ort:
Düsseldorf, Ortsteil Pempelfort
Bundesland/Region:
Nordrhein-Westfalen
Land:
Deutschland
Tatdatum:
nicht aus der Quelle ableitbar
Tatzeit:
nicht aus der Quelle ableitbar
Meldezeit:
08.09.2026 12:58 Uhr
Quelle/Distribution:
Presseportal Blaulicht
Herausgeber:
Polizei Düsseldorf
Original-URL:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/13248/6347753
Vorgangsnummer:
POL-D
Tatmittel:
nicht sicher ableitbar

Angaben gemäß der genannten Quelle. Keine eigene Tatsachenfeststellung über den Quelleninhalt hinaus.

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