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Körperverletzung

Zeugensuche nach gefährlicher Körperverletzung

Polizei Rhein-Erft-Kreis berichtet mit Meldezeit 27.03.2026 14:30 Uhr zu einem Ereignis in Frechen.

Angaben nur gemäß Quelle, ohne eigene Bewertung.

Gemeldet 27.03.2026 14:30 Uhr · Frechen, Deutschland

Geschädigten mit Messer verletzt

Die Polizei Rhein-Erft-Kreis fahndet nach einem etwa 30 bis 40 Jahre alten und 185 Zentimeter großen Mann mit schwarzer Hautfarbe. Der etwa 95 Kilogramm schwere Unbekannte mit breitem Gesicht, kurzen Haaren, bekleidet mit dunkler Jacke und dunkler Hose soll am Sonntagabend (22. März) in Frechen einen Mann (47) mit einem Messer verletzt haben.

Die Beamtinnen und Beamten des Kriminalkommissariats 11 haben die Ermittlungen aufgenommen und suchen Zeugen. Hinweise nehmen sie telefonisch unter 02271 81-0 oder per E-Mail an poststelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de entgegen.

Laut ersten Informationen sei der Geschädigte auf der Burgstraße aus Richtung Innenstadt in Richtung Kapfenberger Straße gegangen. Dort sei er gegen 23.30 Uhr dem Unbekannten begegnet, der ihm ein Messer gezeigt habe. Der 47-Jährige sei sofort auf der Burgstraße in Richtung Sportplatz geflüchtet und nach rechts zur Städtischen Unterkunft abgebogen. Der Unbekannte sei ihm nachgeeilt und habe ihn mit dem Messer verletzt. Anschließend sei der Täter in entgegengesetzte Richtung geflüchtet. Der verletzte Geschädigte wandte sich an Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes in der Unterkunft, die dann den Rettungsdienst und die Polizei informierten. (rs)

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Ereignis:
Körperverletzung
Ort:
Frechen
Bundesland/Region:
Nordrhein-Westfalen
Land:
Deutschland
Tatdatum:
22.03.2026
Tatzeit:
nicht aus der Quelle ableitbar
Meldezeit:
27.03.2026 14:30 Uhr
Quelle/Distribution:
Presseportal Blaulicht
Herausgeber:
Polizei Rhein-Erft-Kreis
Original-URL:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/10374/6245024
Vorgangsnummer:
POL-REK
Tatmittel:
Messer (unspezifisch)

Angaben gemäß der genannten Quelle. Keine eigene Tatsachenfeststellung über den Quelleninhalt hinaus.

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