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Raub

Zeugensuche nach Raub auf Möbelhaus

POL-REK berichtet mit Meldezeit 07.04.2026 11:12 Uhr zu einem Ereignis in Frechen.

Angaben nur gemäß Quelle, ohne eigene Bewertung.

Gemeldet 07.04.2026 11:12 Uhr · Tatzeit gegen 17 Uhr · Frechen, Deutschland

Bargeld entwendet

Die Polizei Rhein-Erft-Kreis fahndet nach einem etwa 165 bis 175 Zentimeter großen Mann mit dunklem Bart und glatten, dunkelblonden Haaren mit blonden Spitzen. Ihm wird vorgeworfen, am Donnerstagnachmittag (2. April) Mitarbeiter eines Möbelhaus in Frechen mit einer Waffe bedroht und Bargeld entwendet zu haben. Zur Tatzeit sei der Mann dunkel gekleidet und mit einer schwarzen Sturmhaube sowie einer schwarzen Skibrille maskiert gewesen. Zudem soll er schwarze Handschuhe getragen haben.

Die Beamtinnen und Beamten des Kriminalkommissariats 13 haben die Ermittlungen aufgenommen und suchen Zeugen. Hinweise zum Täter oder zu verdächtigen Feststellungen zur Tatzeit nehmen sie telefonisch unter 02271 81-0 oder per E-Mail an poststelle.rhein-erft-kreis@polizei.nrw.de entgegen.

Laut ersten Ermittlungen habe der Unbekannte gegen 17 Uhr die Büros des Geschäfts an der Europaallee betreten. Er habe Mitarbeiter mit einer Waffe bedroht und die Herausgabe von Bargeld gefordert. Anschließend habe er sich von zwei Angestellten Bargeld aus einem Tresor aushändigen lassen. Danach habe er das Gebäude verlassen und sei geflohen.

Hinzugerufene Polizeikräfte nahmen umgehend die Fahndung nach dem Flüchtigen auf. Sie dokumentierten Spuren am Tatort, befragten Zeugen und fertigten eine Strafanzeige. (jus)

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Ereignis:
Raub
Ort:
Frechen
Bundesland/Region:
Nordrhein-Westfalen
Land:
Deutschland
Tatdatum:
02.04.2026
Tatzeit:
gegen 17 Uhr
Meldezeit:
07.04.2026 11:12 Uhr
Quelle/Distribution:
Presseportal Blaulicht
Herausgeber:
POL-REK
Original-URL:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/10374/6250326
Vorgangsnummer:
POL-REK
Tatmittel:
nicht sicher ableitbar

Angaben gemäß der genannten Quelle. Keine eigene Tatsachenfeststellung über den Quelleninhalt hinaus.

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