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Gefährliche Körperverletzung

Zeugenaufruf nach gefährlicher Körperverletzung

POL-GE berichtet mit Meldezeit 10.08.2026 14:39 Uhr zu einem Ereignis in Gelsenkirchen.

Angaben nur gemäß Quelle, ohne eigene Bewertung.

Gemeldet 10.08.2026 14:39 Uhr · Gelsenkirchen, Deutschland

Polizeipräsenz bei Nacht in Gelsenkirchen – Symbolbild

GELSENKIRCHEN

Symbolbild: Polizeipräsenz in Gelsenkirchen. Das Bild zeigt nicht den konkreten Tatort.

Auf der Polizeiwache am Wildenbruchplatz erschien am Samstag, 8. August 2026, gegen 10 Uhr eine 45-jährige Gelsenkirchenerin und berichtete von einer verbalen und körperlichen Auseinandersetzung auf der Bezirkssportanlage an der Straße Auf der Reihe in Rotthausen mit einer bislang unbekannten Hundebesitzerin. Diese Auseinandersetzung eskalierte um etwa 8.20 Uhr so weit, dass die Unbekannte mit einem Teleskopschlagstock auf den Rücken des Hundes der 45-jährigen, sowie auf die 45-Jährigen einschlug. Die Anzeigenerstatterin als auch ihr Hund wurden leicht verletzt.

Die unbekannte Person ist circa 45 bis 50 Jahre alt, etwa 1,70 Meter groß, von korpulenter Statur und hat langes blondes Haar. Die Polizei sucht nun nach Zeugen. Wer hat zur Tatzeit etwas Verdächtiges gesehen und/oder kann Angaben zu der Tatverdächtigen oder den Anwesenden Personen machen?

Hinweise können telefonisch an das zuständige Kriminalkommissariat 11 unter der Rufnummer 0209 365 7112 oder an die Kriminalwache unter 0209 365 8240 gegeben werden.

Nachfragen für Journalistinnen und Journalisten:

Polizei Gelsenkirchen Leitungsstab/Pressestelle Polizeioberkommissar Florian Mühlenbrock https://gelsenkirchen.polizei.nrw/

Ereignis:
Gefährliche Körperverletzung
Ort:
Gelsenkirchen
Bundesland/Region:
Nordrhein-Westfalen
Land:
Deutschland
Tatdatum:
08.08.2026
Tatzeit:
nicht aus der Quelle ableitbar
Meldezeit:
10.08.2026 14:39 Uhr
Quelle/Distribution:
Presseportal Blaulicht
Herausgeber:
POL-GE
Original-URL:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/51056/6330634
Vorgangsnummer:
POL-GE
Tatmittel:
nicht sicher ableitbar

Angaben gemäß der genannten Quelle. Keine eigene Tatsachenfeststellung über den Quelleninhalt hinaus.

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