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Raub

Greven, Raub auf Goldschmiede

POL-ST berichtet mit Meldezeit 04.03.2026 10:08 Uhr zu einem Ereignis in Greven.

Angaben nur gemäß Quelle, ohne eigene Bewertung.

Gemeldet 04.03.2026 10:08 Uhr · Tatzeit gegen 16.45 Uhr · Greven, Deutschland

Polizeipräsenz bei Nacht in Greven – Symbolbild

GREVEN

Symbolbild: Polizeipräsenz in Greven. Das Bild zeigt nicht den konkreten Tatort.

Am Dienstag (03.03.) hat ein maskierter Mann die Geschäftsräume einer Goldschmiede am Niederort überfallen.

Der Unbekannte betrat gegen 16.45 Uhr die Goldschmiede. Er bedrohte die Mitarbeiterin mit einer Pistole in der Hand. Danach schüttete der Täter zunächst aus einigen Metallkästen die dort liegenden Schmuckstücke in eine Sporttasche. Anschließend zog er die Mitarbeiterin in den hinteren Bereich des Verkaufsraums. Von dort entwendete der Täter weitere Schmuckstücke. Die genaue Schadenshöhe ist noch unbekannt. Danach flüchtete der Mann aus dem Geschäft in Richtung Am Wilhelmplatz.

Die Mitarbeiterin lief kurz darauf aus dem Geschäft und die Polizei wurde über den Notruf alarmiert. Die eingesetzten Beamten leiteten sofort eine Fahndung nach dem Täter ein, die jedoch erfolglos blieb.

Der Unbekannte wird wie folgt beschrieben: Er ist etwa 1,75 Meter groß, hat eine normale Statur, blonde Haare und einen blonden Bart. Der Mann, der akzentfrei deutsch sprach, war schwarz gekleidet und trug eine schwarze Strickmütze auf dem Kopf sowie ein Tuch vor seinem Mund.

Die Polizei ermittelt und sucht Zeugen. Wer Hinweise auf den Unbekannten geben kann oder wem am Niederort in der angegebenen Zeit etwas Verdächtiges aufgefallen ist, meldet sich bitte auf der Wache in Greven, Telefon 02571/928-4455.

Ereignis:
Raub
Ort:
Greven
Bundesland/Region:
Nordrhein-Westfalen
Land:
Deutschland
Tatdatum:
03.03.2026
Tatzeit:
gegen 16.45 Uhr
Meldezeit:
04.03.2026 10:08 Uhr
Quelle/Distribution:
Presseportal Blaulicht
Herausgeber:
POL-ST
Original-URL:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43526/6228465
Vorgangsnummer:
POL-ST
Tatmittel:
nicht sicher ableitbar

Angaben gemäß der genannten Quelle. Keine eigene Tatsachenfeststellung über den Quelleninhalt hinaus.

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