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Schusswaffendelikt

260804-2-K Nachtrag: Vier Verletzte nach Auseinandersetzung in Köln-Mülheim - Mordkommission ermittelt

POL-K berichtet mit Meldezeit 04.08.2026 11:26 Uhr zu einem Ereignis in Köln.

Angaben nur gemäß Quelle, ohne eigene Bewertung.

Gemeldet 04.08.2026 11:26 Uhr · Tatzeit gegen 22 Uhr · Köln, Deutschland

Polizeipräsenz bei Nacht in Köln – Symbolbild

KÖLN

Symbolbild: Polizeipräsenz in Köln. Das Bild zeigt nicht den konkreten Tatort.

Nachtrag zur Pressemitteilung vom 3. August, Ziffer 3:

Staatsanwaltschaft und Polizei Köln geben bekannt:

Bei der Auseinandersetzung am Montagabend (3. August) gegen 22 Uhr auf der Berliner Straße in Köln-Mülheim haben zwei Männer im Alter von 24 und 48 Jahren Stichverletzungen erlitten. Eine Frau (39) und ein Mann (42) wurden durch Schüsse verletzt. Drei der Verletzten befinden sich weiterhin in Krankenhäusern. Neben den Verletzten nahmen die Einsatzkräfte auch zwei 19 Jahre alte Tatverdächtige sowie einen 21-Jährigen vorläufig fest.

Eine Mordkommission wurde noch in der Nacht eingerichtet. Die Ermittlungen zum genauen Tatablauf sowie zu den Hintergründen der Auseinandersetzung dauern an. In dem Zusammenhang wird Hinweisen nachgegangen, wonach Streitigkeiten zwischen zwei in Mülheim und Dellbrück wohnhaften Familien Auslöser für die Tat gewesen sein könnten. Die Kriminalpolizei wertet die gesicherten Spuren und die Aussagen der Zeugen aus. Die Staatsanwaltschaft prüft derzeit, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Beantragung von Haftbefehlen vorliegen. (cb/ts)

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Polizeipräsidium Köln Walter-Pauli-Ring 2-6 51103 Köln

https://koeln.polizei.nrw

Ereignis:
Schusswaffendelikt
Ort:
Köln
Bundesland/Region:
Nordrhein-Westfalen
Land:
Deutschland
Tatdatum:
03.08.2026
Tatzeit:
gegen 22 Uhr
Meldezeit:
04.08.2026 11:26 Uhr
Quelle/Distribution:
Presseportal Blaulicht
Herausgeber:
POL-K
Original-URL:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/12415/6327100
Vorgangsnummer:
POL-K
Tatmittel:
Messer (unspezifisch)

Angaben gemäß der genannten Quelle. Keine eigene Tatsachenfeststellung über den Quelleninhalt hinaus.

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