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Tötungsdelikt

260807-1-K Öffentlichkeitsfahndung nach sogenanntem "Ehrenmord" - Aufenthaltsort ermittelt

POL-K berichtet mit Meldezeit 07.08.2026 11:33 Uhr zu einem Ereignis in Köln.

Angaben nur gemäß Quelle, ohne eigene Bewertung.

Gemeldet 07.08.2026 11:33 Uhr · Köln, Deutschland

Polizeipräsenz bei Nacht in Köln – Symbolbild

KÖLN

Symbolbild: Polizeipräsenz in Köln. Das Bild zeigt nicht den konkreten Tatort.

Nachtrag zur Pressemeldung vom 26. Mai, Ziffer 1:

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/12415/6281419

Staatsanwaltschaft und Polizei Köln geben bekannt:

Nach dem Mord an seiner 19-jährigen Tochter im Jahr 2017 haben Fahnder der Kriminalpolizei Köln zwischenzeitlich den derzeitigen Aufenthaltsort des tatverdächtigen Vaters ermittelt. Staatsanwaltschaft und Kriminalpolizei hatten seit Ende Mai (2026) ihre Fahndung nach dem mittlerweile 54 Jahre alten Hassan Fayas Gyndy intensiviert und sich mit einem Aufruf an die Bevölkerung gewandt.

Nachdem bereits in den letzten Wochen zahlreiche Hinweise eingegangen waren und ausgewertet wurden, konnte der Beschuldigte im Irak lokalisiert werden. Dabei wurde nach der umfangreichen Berichterstattung in den kurdischen Medien auch der genaue Aufenthaltsort des Gesuchten bekannt.

Da gegen den 54-Jährigen ein internationaler Haftbefehl wegen des Verdachts des Mordes vorliegt, hat die Staatsanwaltschaft Köln nun im Rechtshilfewege ein Auslieferungsersuchen gestellt.

Auskünfte zum Verfahren erteilt ausschließlich die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Köln. (al/sb)

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Polizeipräsidium Köln Walter-Pauli-Ring 2-6 51103 Köln

https://koeln.polizei.nrw

Ereignis:
Tötungsdelikt
Ort:
Köln
Bundesland/Region:
Nordrhein-Westfalen
Land:
Deutschland
Tatdatum:
26.05.2026
Tatzeit:
nicht aus der Quelle ableitbar
Meldezeit:
07.08.2026 11:33 Uhr
Quelle/Distribution:
Presseportal Blaulicht
Herausgeber:
POL-K
Original-URL:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/12415/6329108
Vorgangsnummer:
POL-K
Tatmittel:
nicht sicher ableitbar

Angaben gemäß der genannten Quelle. Keine eigene Tatsachenfeststellung über den Quelleninhalt hinaus.

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