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Einbruch

Zwei Einbrüche in Einfamilienhaus

Kreispolizeibehörde Soest berichtet mit Meldezeit 14.09.2026 10:15 Uhr zu einem Ereignis in Lippstadt.

Angaben nur gemäß Quelle, ohne eigene Bewertung.

Gemeldet 14.09.2026 10:15 Uhr · Lippstadt, Deutschland

Polizeipräsenz bei Nacht in Lippstadt – Symbolbild

LIPPSTADT

Symbolbild: Polizeipräsenz in Lippstadt. Das Bild zeigt nicht den konkreten Tatort.

Ein Einfamilienhaus im Mörikeweg in Lippstadt war am zurückliegenden Wochenende mutmaßlich zweimal das Ziel bislang unbekannter Einbrecher.

Der Eigentümer des Hauses, das aktuell umgebaut wird, bemerkte am Samstagmorgen (12. September) gegen 8 Uhr, dass eine Akkuflex fehlt, die er am Freitag (11. September) noch benutzt habe. Er ging nach eigenen Angaben davon aus, dass er sie möglicherweise selbst verlegt habe. Am Sonntagmorgen gegen 10 Uhr stellte er dann fest, dass weitere Werkzeuge und Geräte - ein Industriestaubsauger, ein Handkernbohrgerät und eine Akkubohrmaschine - nicht mehr im Haus waren, die am Samstag noch vor Ort gewesen seien.

Nach bisherigen Erkenntnissen hatten sich ein oder mehrere bislang unbekannte Täter mutmaßlich zunächst zwischen Freitagabend und Samstagmorgen und dann zwischen Samstagabend und Sonntagmorgen zweimal auf noch ungeklärte Weise Zugang zu dem Haus verschafft. Die Polizei sucht nun Zeugen, die im Tatzeitraum verdächtige Beobachtungen gemacht haben. Hinweise nimmt die Polizeiwache in Lippstadt unter der Telefonnummer 02941/91000 sowie jede weitere Polizeidienststelle entgegen.

Rückfragenvermerk für Medienvertreter:

Kreispolizeibehörde Soest Daniel Großert http://www.polizei.nrw.de/soest

Ereignis:
Einbruch
Ort:
Lippstadt
Bundesland/Region:
Nordrhein-Westfalen
Land:
Deutschland
Tatdatum:
nicht aus der Quelle ableitbar
Tatzeit:
nicht aus der Quelle ableitbar
Meldezeit:
14.09.2026 10:15 Uhr
Quelle/Distribution:
Presseportal Blaulicht
Herausgeber:
Kreispolizeibehörde Soest
Original-URL:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65855/6351158
Vorgangsnummer:
POL-SO
Tatmittel:
nicht sicher ableitbar

Angaben gemäß der genannten Quelle. Keine eigene Tatsachenfeststellung über den Quelleninhalt hinaus.

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