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Raub

Tecklenburg, Raubüberfall auf Supermarkt

Polizei Steinfurt berichtet mit Meldezeit 02.09.2026 16:42 Uhr zu einem Ereignis in Tecklenburg.

Angaben nur gemäß Quelle, ohne eigene Bewertung.

Gemeldet 02.09.2026 16:42 Uhr · Tecklenburg, Deutschland

Polizeipräsenz bei Nacht in Tecklenburg – Symbolbild

TECKLENBURG

Symbolbild: Polizeipräsenz in Tecklenburg. Das Bild zeigt nicht den konkreten Tatort.

Am frühen Mittwochmorgen (02.09.) ist es im Supermarkt an der Straße Altstadtparkplatz zu einem Raubüberfall gekommen.

Gegen 07.00 Uhr schob ein Mitarbeiter des Supermarktes Container mit Waren vor das Geschäft. Dort stellte sich plötzlich ein Mann hinter den Mitarbeiter und bedrohte diesen mit einem Messer und sagte: "Überfall". Anschließend drängte der Täter den Mitarbeiter in das Geschäft und von dort in einen Büroraum. Dort öffnete der Mann nach Aufforderung des Täters, der eine Sturmhaube trug, den Tresor. Der Unbekannte entnahm daraus Bargeld und flüchtete über den angrenzenden Fußweg und die dortige Treppe in Richtung Landrat-Schultz-Straße. Nach ersten Erkenntnissen lag die Beute im hohen dreistelligen bis geringen vierstelligen Euro-Bereich.

Eine sofort eingeleitete Fahndung nach dem Mann verlief erfolglos.

Der Unbekannte wird wie folgt beschrieben: Er ist etwa 20 bis 25 Jahre alt, circa 1,80 Meter groß, trug eine schwarze Sturmhaube und war dunkel gekleidet. Er hat eine schmale, sportliche Statur.

Die Polizei ermittelt und sucht Zeugen. Wer in der angegebenen Zeit etwas Verdächtiges beobachtet hat, meldet sich bitte auf der Wache in Lengerich, Telefon 05481/9337-4515.

Ereignis:
Raub
Ort:
Tecklenburg
Bundesland/Region:
Nordrhein-Westfalen
Land:
Deutschland
Tatdatum:
nicht aus der Quelle ableitbar
Tatzeit:
nicht aus der Quelle ableitbar
Meldezeit:
02.09.2026 16:42 Uhr
Quelle/Distribution:
Presseportal Blaulicht
Herausgeber:
Polizei Steinfurt
Original-URL:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43526/6344546
Vorgangsnummer:
POL-ST
Tatmittel:
Messer (unspezifisch)

Angaben gemäß der genannten Quelle. Keine eigene Tatsachenfeststellung über den Quelleninhalt hinaus.

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