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Einbruch

Wermelskirchen - Einbrecher hebeln Fenster eines Einfamilienhauses auf

Polizei Rheinisch-Bergischer Kreis berichtet mit Meldezeit 25.08.2026 10:03 Uhr zu einem Ereignis in Wermelskirchen.

Angaben nur gemäß Quelle, ohne eigene Bewertung.

Gemeldet 25.08.2026 10:03 Uhr · Wermelskirchen, Deutschland

Polizeipräsenz bei Nacht in Wermelskirchen – Symbolbild

WERMELSKIRCHEN

Symbolbild: Polizeipräsenz in Wermelskirchen. Das Bild zeigt nicht den konkreten Tatort.

Am Montag (24.08.) brachen bislang unbekannte Täter zwischen 09:30 Uhr und 13:30 Uhr in ein freistehendes Einfamilienhaus in der Beltener Straße ein. Die Einbrecher hatten ein rückwärtig gelegenes Fenster im Erdgeschoss aufgehebelt. Im Inneren wurde das Obergeschoss nach Wertgegenständen durchsucht.

Zum Zeitpunkt der Anzeigenaufnahme konnten die Bewohner des Hauses noch keine Angaben zur möglichen Beute tätigen. Die Polizei nahm eine Strafanzeige auf und führte eine Spurensicherung durch.

Zeugen, die im genannten Zeitraum etwas Verdächtiges im Umkreis der Beltener Straße beobachten konnten, werden gebeten, sich unter der Rufnummer 02202 205-0 an das zuständige Kriminalkommissariat 2 der Polizei Rhein-Berg zu wenden.

Sollten Sie eine kostenlose Beratung zum Thema Einbruchschutz wünschen, stehen Ihnen unsere Kolleginnen und Kollegen der Kriminalprävention jederzeit zur Verfügung. Erreichbar ist das Fachkommissariat unter der Rufnummer 02202 205-444 oder per Mail unter gl.kriminalpraevention@polizei.nrw.de. Ein Beratungstermin kann sowohl telefonisch, als auch bei Ihnen Zuhause erfolgen. Vereinbaren Sie ganz einfach einen Termin. (ch)

Ereignis:
Einbruch
Ort:
Wermelskirchen
Bundesland/Region:
Nordrhein-Westfalen
Land:
Deutschland
Tatdatum:
nicht aus der Quelle ableitbar
Tatzeit:
nicht aus der Quelle ableitbar
Meldezeit:
25.08.2026 10:03 Uhr
Quelle/Distribution:
Presseportal Blaulicht
Herausgeber:
Polizei Rheinisch-Bergischer Kreis
Original-URL:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/62459/6339235
Vorgangsnummer:
POL-RBK
Tatmittel:
nicht sicher ableitbar

Angaben gemäß der genannten Quelle. Keine eigene Tatsachenfeststellung über den Quelleninhalt hinaus.

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