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Gewalt gegen Einsatzkräfte

Worms - Tödlicher Motorradunfall - Polizei warnt vor Bildaufnahmen von Verletzten

Polizeidirektion Worms berichtet mit Meldezeit 10.09.2026 00:12 Uhr zu einem Ereignis in Worms.

Angaben nur gemäß Quelle, ohne eigene Bewertung.

Gemeldet 10.09.2026 00:12 Uhr · Worms, Deutschland

Polizeipräsenz bei Nacht in Worms – Symbolbild

WORMS

Symbolbild: Polizeipräsenz in Worms. Das Bild zeigt nicht den konkreten Tatort.

Am Mittwochabend, den 09.09.2026, kam es in der Berggasse in Worms zu einem schweren Alleinunfall, bei dem ein 42-jähriger Motorradfahrer tödlich verletzt wurde.

Nach bisherigen Erkenntnissen befuhr der Motorradfahrer die Berggasse in Richtung Höhenstraße. Während der Fahrt hob er das Vorderrad seines Motorrades an und verlor anschließend die Kontrolle über sein Fahrzeug. In der Folge prallte er gegen das Heck eines ordnungsgemäß am Fahrbahnrand geparkten Pkw und stürzte.

Der Motorradfahrer wurde vor Ort durch den Rettungsdienst reanimiert und anschließend in ein Wormser Krankenhaus gebracht. Dort wurden die Reanimationsmaßnahmen später erfolglos beendet. Hinweise auf ein Fremdverschulden liegen nicht vor.

Während der Rettungsmaßnahmen fertigte ein Schaulustiger ein Lichtbild der laufenden Reanimation. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

Die Polizeiinspektion Worms weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass das Fotografieren oder Filmen hilfloser beziehungsweise schwer verletzter Personen deren höchstpersönlichen Lebensbereich verletzen und eine Straftat darstellen kann. Rettungsmaßnahmen dürfen zudem nicht behindert werden.

Ereignis:
Gewalt gegen Einsatzkräfte
Ort:
Worms
Bundesland/Region:
Nordrhein-Westfalen
Land:
Deutschland
Tatdatum:
nicht aus der Quelle ableitbar
Tatzeit:
nicht aus der Quelle ableitbar
Meldezeit:
10.09.2026 00:12 Uhr
Quelle/Distribution:
Presseportal Blaulicht
Herausgeber:
Polizeidirektion Worms
Original-URL:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117702/6349109
Vorgangsnummer:
POL-PDWO
Tatmittel:
nicht sicher ableitbar

Angaben gemäß der genannten Quelle. Keine eigene Tatsachenfeststellung über den Quelleninhalt hinaus.

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