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Bedrohung

Mann durch Messer verletzt

Polizeidirektion Bad Kreuznach berichtet mit Meldezeit 10.03.2026 10:02 Uhr zu einem Ereignis in Bad Kreuznach.

Angaben nur gemäß Quelle, ohne eigene Bewertung.

Gemeldet 10.03.2026 10:02 Uhr · Bad Kreuznach, Deutschland

Polizeipräsenz bei Nacht in Bad Kreuznach – Symbolbild

BAD KREUZNACH

Symbolbild: Polizeipräsenz in Bad Kreuznach. Das Bild zeigt nicht den konkreten Tatort.

Im Rahmen der Streifenfahrt wurden am Montag, den 9. März 2026, um 21.45 Uhr, Einsatzkräfte der Polizeiinspektion Bad Kreuznach von einem Mann in der Wilhelmstraße angesprochen, der eine Schnittverletzung im Gesicht hatte. Seinen Angaben nach kam es zuvor am Europaplatz zu einer Auseinandersetzung zwischen mehreren Männern, wobei er mit einem Cuttermesser im Gesicht verletzt wurde. Noch während der Sachverhaltsaufnahme kam der Messerangreifer hinzu und gab sich zu erkennen. Es handelte sich hierbei um einen 23-jährigen Mann aus Alzey. Ein entsprechendes Messer wurde bei seiner Durchsuchung aufgefunden und sichergestellt. Bei der Überprüfung der Personalien des Täters wurde zudem festgestellt, dass gegen ihn ein Haftbefehl vorlag. Da der 23-Jährige deutlich unter dem Einfluss von Alkohol stand, wurde ihm eine Blutprobe entnommen, anschließend wurde er in eine Justizvollzugsanstalt verbracht. Der 19-jährige Geschädigte aus Bad Sobernheim erlitt durch den Schnitt eine leichte Verletzung an der Wange. Während der Auseinandersetzung der Männer wurde auch noch ein 40-jähriger Mann aus Bad Kreuznach mit einem Messer bedroht. Zeugen der Tat werden gebeten sich bei der Polizeiinspektion Bad Kreuznach zu melden.

Ereignis:
Bedrohung
Ort:
Bad Kreuznach
Bundesland/Region:
Rheinland-Pfalz
Land:
Deutschland
Tatdatum:
09.03.2026
Tatzeit:
nicht aus der Quelle ableitbar
Meldezeit:
10.03.2026 10:02 Uhr
Quelle/Distribution:
Presseportal Blaulicht
Herausgeber:
Polizeidirektion Bad Kreuznach
Original-URL:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117703/6232355
Vorgangsnummer:
POL-PDKH
Tatmittel:
Messer (unspezifisch)

Angaben gemäß der genannten Quelle. Keine eigene Tatsachenfeststellung über den Quelleninhalt hinaus.

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