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Schusswaffendelikt

LKA-RP: Festnahme wegen mutmaßlicher Kriegsverbrechen in Syrien im Jahr 2015

news aktuell / Presseportal berichtet mit Meldezeit 30.09.2026 11:50 Uhr zu einem Ereignis in Mainz.

Angaben nur gemäß Quelle, ohne eigene Bewertung.

Gemeldet 30.09.2026 11:50 Uhr · Mainz, Deutschland

Polizeipräsenz bei Nacht in Mainz – Symbolbild

MAINZ

Symbolbild: Polizeipräsenz in Mainz. Das Bild zeigt nicht den konkreten Tatort.

Die Bundesanwaltschaft hat heute (30. September 2026) aufgrund eines Haftbefehls des Ermittlungsrichters des Bundesgerichtshofs vom 6. August 2026 den syrischen Staatsangehörigen Ibrahim A. in Neuwied (Rheinland-Pfalz) durch Beamte des Landeskriminalamts Rheinland-Pfalz festnehmen lassen.

Der Beschuldigte ist der Kriegsverbrechen gegen Personen durch Tötung dringend verdächtig (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 VStGB).

Im Haftbefehl wird ihm im Wesentlichen folgender Sachverhalt zur Last gelegt:

Ab Frühjahr 2011 ging das Regime in Syrien mit zunehmend brutaler Gewalt gegen Kritiker im Land vor. Das Ziel war es, die damalige Protestbewegung mit Hilfe von Sicherheitskräften bereits zu einem möglichst frühen Zeitpunkt zu unterbinden und die Bevölkerung einzuschüchtern. Anfang 2012 weiteten sich die Spannungen in Syrien zu einem großflächigen Bürgerkrieg aus, bei dem sich insbesondere die staatlichen syrischen Kräfte und bewaffnete oppositionelle Gruppierungen bekämpften.

Ibrahim A. gehörte in Syrien zunächst zu den staatlichen Streitkräften, schloss sich aber spätestens im November 2012 im Raum Homs einer oppositionellen Miliz als Kommandeur an. Im September oder Oktober 2015 nahm der Beschuldigte gemeinsam mit anderen drei vermeintliche Regimeangehörige fest. Die Gefangenen wurden gezwungen, Angriffe auf den Beschuldigten und andere Mitglieder seiner Miliz zu gestehen. Wenig später wurden sie hingerichtet. Dazu schoss ihnen der Beschuldigte aus unmittelbarer Nähe jeweils in den Kopf.

Der Beschuldigte wird heute dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt, der ihm den Haftbefehl eröffnen und über den Vollzug von Untersuchungshaft entscheiden wird.

Ereignis:
Schusswaffendelikt
Ort:
Mainz
Bundesland/Region:
Rheinland-Pfalz
Land:
Deutschland
Tatdatum:
nicht aus der Quelle ableitbar
Tatzeit:
nicht aus der Quelle ableitbar
Meldezeit:
30.09.2026 11:50 Uhr
Quelle/Distribution:
Presseportal Blaulicht
Herausgeber:
news aktuell / Presseportal
Original-URL:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/29763/6361897
Tatmittel:
nicht sicher ableitbar

Angaben gemäß der genannten Quelle. Keine eigene Tatsachenfeststellung über den Quelleninhalt hinaus.

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