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Bedrohung

Sicherheitsdienstmitarbeiter mit Messer verletzt

Polizeipräsidium Trier berichtet mit Meldezeit 03.08.2026 12:35 Uhr zu einem Ereignis in Trier.

Angaben nur gemäß Quelle, ohne eigene Bewertung.

Gemeldet 03.08.2026 12:35 Uhr · Tatzeit gegen 20 Uhr · Trier, Deutschland

Polizeipräsenz bei Nacht in Trier – Symbolbild

TRIER

Symbolbild: Polizeipräsenz in Trier. Das Bild zeigt nicht den konkreten Tatort.

Am Samstagabend, gegen 20 Uhr, wurde der Polizei eine Auseinandersetzung zwischen einer männlichen Person und Mitarbeitern eines Sicherheitsdienstes auf dem Olewiger Weinfest, im Bereich des Blesius Garten, gemeldet.

Vor Ort ergaben erste Ermittlungen, dass der 29-jährige Tatverdächtige zunächst auf dem Fest gepöbelt haben soll und anschließend Sicherheitsdienstmitarbeiter, die ihn aufgrund seines Verhaltes der Örtlichkeit verweisen wollten, mit einem Messer bedroht und auch in deren Richtung Stichbewegungen ausgeführt haben soll. Den Mitarbeitern des Sicherheitsdienstes gelang es den Mann zu entwaffnen uns bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten. Ein ebenfalls 29-jähriger Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes erlitt dabei eine Schnitt-bzw. Stichwunde am Unterarm.

Die genauen Abläufe sind Gegenstand der noch andauernden Ermittlungen. Da Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass der Beschuldigte bei der Tat unter Alkoholeinfluss stand, wurde ihm auf Anordnung der Staatsanwaltschaft eine Blutprobe entnommen.

Der 29-jährige Beschuldigte wurde vorläufig festgenommen und am Sonntag, dem 2. August, auf Antrag der Staatsanwaltschaft dem Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser erließ Haftbefehl. Der 29-Jährige befindet sich in Untersuchungshaft.

Ereignis:
Bedrohung
Ort:
Trier
Bundesland/Region:
Rheinland-Pfalz
Land:
Deutschland
Tatdatum:
01.08.2026
Tatzeit:
gegen 20 Uhr
Meldezeit:
03.08.2026 12:35 Uhr
Quelle/Distribution:
Presseportal Blaulicht
Herausgeber:
Polizeipräsidium Trier
Original-URL:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/117701/6326018
Vorgangsnummer:
POL-PPTR
Tatmittel:
Messer (unspezifisch)

Angaben gemäß der genannten Quelle. Keine eigene Tatsachenfeststellung über den Quelleninhalt hinaus.

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