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Messerangriff

Nach Messerattacke in einer Regionalbahn im Bereich SulzbachPolizei nimmt 21-jährigen Tatverdächtigen fest

Landespolizeidirektion Saarland berichtet mit Meldezeit 25.03.2026 21:07 Uhr zu einem Ereignis in Saarbrücken.

Angaben nur gemäß Quelle, ohne eigene Bewertung.

Gemeldet 25.03.2026 21:07 Uhr · Tatzeit gegen 15:45 Uhr · Saarbrücken, Deutschland

Polizeipräsenz bei Nacht in Saarbrücken – Symbolbild

SAARBRÜCKEN

Symbolbild: Polizeipräsenz in Saarbrücken. Das Bild zeigt nicht den konkreten Tatort.

Am heutigen Mittwoch (25.03.2026) griff nach derzeitigem Ermittlungsstand ein 21-Jähriger aus dem Regionalverband Saarbrücken gegen 15:45 Uhr in einer Regionalbahn im Bereich Sulzbach eine ihm bekannte 18-Jährige an. Die 18-Jährige wurde hierdurch schwer, aber nach aktuellem Stand nicht lebensgefährlich verletzt. Der Tatverdächtige konnte vor Ort vorläufig festgenommen werden.

Nach Eingang der Mitteilung suchten umgehend mehrere Kräfte der Bundes- sowie der Landespolizei den Bahnhof Sulzbach auf. Ein 21-jähriger Mann aus dem Regionalverband Saarbrücken wurde vor Ort als Tatverdächtiger festgenommen.

Eine 18-jährige Frau wurde durch den Messerangriff schwer, aber nach derzeitigem Stand nicht lebensgefährlich verletzt. Sie wurde umgehend durch die eintreffenden Rettungskräfte versorgt und in ein umliegendes Krankenhaus verbracht.

Beide Personen sind deutsche Staatsbürger und kannten sich.

Die polizeilichen Ermittlungen zum Tatablauf sowie einem möglichen Tatmotiv dauern weiterhin an.

Rückfragen von Medienvertretern bitte an:

Landespolizeidirektion Saarland Jens Dewes Mainzer Straße 134-136 66121 Saarbrücken

Ereignis:
Messerangriff
Ort:
Saarbrücken
Bundesland/Region:
Saarland
Land:
Deutschland
Tatdatum:
nicht aus der Quelle ableitbar
Tatzeit:
gegen 15:45 Uhr
Meldezeit:
25.03.2026 21:07 Uhr
Quelle/Distribution:
Presseportal Blaulicht
Herausgeber:
Landespolizeidirektion Saarland
Original-URL:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/120462/6243521
Vorgangsnummer:
POL-SL
Tatmittel:
Messer (unspezifisch)

Angaben gemäß der genannten Quelle. Keine eigene Tatsachenfeststellung über den Quelleninhalt hinaus.

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