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Gefährliche Körperverletzung

Husum - Mann bewirft zwei Seniorinnen mit Flasche, Polizei bittet die Geschädigten und weitere Zeugen um Kontaktaufnahme

Polizeidirektion Flensburg berichtet mit Meldezeit 17.09.2026 15:03 Uhr zu einem Ereignis in Husum.

Angaben nur gemäß Quelle, ohne eigene Bewertung.

Gemeldet 17.09.2026 15:03 Uhr · Husum, Deutschland

Polizeipräsenz bei Nacht in Husum – Symbolbild

HUSUM

Symbolbild: Polizeipräsenz in Husum. Das Bild zeigt nicht den konkreten Tatort.

Am Samstagnachmittag (12.09.26) gegen 14.15 Uhr, kam es zu zwei Körperverletzungen zum Nachteil zweier Seniorinnen durch einen Flaschenwurf an einer Bushaltestelle in der Großstraße in Husum.

Ein 47-jähriger alkoholisierter Mann, der sich auf den Sitzbänken vor dem Eingang des Geschäfts "CJ Schmidt" befand, warf eine 0,5 Liter PET-Wasserflasche in Richtung einer Bushaltestelle und traf eine dort auf den Bus wartende ältere Dame an ihrem Kopf sowie eine weitere ältere Dame an ihrer Schulter. Zeugen beobachteten, wie sich die getroffenen Personen vor Schmerz an den jeweiligen Körperregionen fassten und aufschrien. Die Geschädigten stiegen anschließend in einen Linienbus und konnten zum Sachverhalt nicht mehr befragt werden. Der deutsche Täter wurde durch couragierte Bürger festgehalten, bis die Polizei eintraf.

Die Kriminalpolizei in Husum hat die Ermittlungen dieser gefährlichen Körperverletzungen aufgenommen und bittet die beiden Damen und weitere Zeugen des Vorfalls um Kontaktaufnahme unter der Rufnummer 04841-8300 oder per Mail husum.kpst@polizei.landsh.de. Vielen Dank!

Ereignis:
Gefährliche Körperverletzung
Ort:
Husum
Bundesland/Region:
Schleswig-Holstein
Land:
Deutschland
Tatdatum:
nicht aus der Quelle ableitbar
Tatzeit:
nicht aus der Quelle ableitbar
Meldezeit:
17.09.2026 15:03 Uhr
Quelle/Distribution:
Presseportal Blaulicht
Herausgeber:
Polizeidirektion Flensburg
Original-URL:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/6313/6354049
Vorgangsnummer:
POL-FL
Tatmittel:
nicht sicher ableitbar

Angaben gemäß der genannten Quelle. Keine eigene Tatsachenfeststellung über den Quelleninhalt hinaus.

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