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Bedrohung

Tornesch - Polizei fahndet nach Straftäter mit Schusswaffe

POL-SE berichtet mit Meldezeit 29.04.2026 11:30 Uhr zu einem Ereignis in Tornesch.

Angaben nur gemäß Quelle, ohne eigene Bewertung.

Gemeldet 29.04.2026 11:30 Uhr · Tatzeit um 9:42 Uhr · Tornesch, Deutschland

Polizeipräsenz bei Nacht in Tornesch – Symbolbild

TORNESCH

Symbolbild: Polizeipräsenz in Tornesch. Das Bild zeigt nicht den konkreten Tatort.

Aktuell kommt es in Tornesch zu einem größeren Polizeieinsatz, nachdem eine Person mit jugendlichem Erscheinungsbild um 9:42 Uhr einen Mitarbeiter eines Lebensmittelmarktes mit einer silberfarbenen Schusswaffe bedroht haben soll. Der junge Mann soll auch mindestens in einem Fall in die Luft geschossen haben. Vor Ort wurde Schreckschussmunition aufgefunden, sodass aktuell von keiner konkreten Gefährdung ausgegangen wird.

Der Tatverdächtige ist derzeit im Umfeld der Esinger Straße flüchtig. Die polizeiliche Nahbereichsfahndung läuft.

In diesem Zusammenhang wurde eine im Nahbereich befindliche Schule präventiv durchsucht. Die gesuchte Person wurde nicht angetroffen.

Derzeit laufen Suchmaßnahmen im gesamten Stadtgebiet. Mit einem größeren Polizeiaufgebot und zeitweiligen Beeinträchtigungen ist zu rechnen.

Die Person wird wie folgt beschrieben: ca. 16-18 Jahre alt, 175 cm groß, bekleidet mit schwarzem Pullover, schwarzer Hose und grauen Sportschuhen. Weiterhin soll der junge Mann dunkles, lockiges Haar haben. Eine mobile Pressestelle der Polizei ist vor Ort und im Bereich Esinger Straße 3/Bahnhofsvorplatz ansprechbar. Zeugen, die die beschriebene Person gesehen haben oder sonst Hinweise geben können, werden um Mitteilung unter der Rufnummer 04101-202-0 gebeten.

Ereignis:
Bedrohung
Ort:
Tornesch
Bundesland/Region:
Schleswig-Holstein
Land:
Deutschland
Tatdatum:
nicht aus der Quelle ableitbar
Tatzeit:
um 9:42 Uhr
Meldezeit:
29.04.2026 11:30 Uhr
Quelle/Distribution:
Presseportal Blaulicht
Herausgeber:
POL-SE
Original-URL:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/19027/6265202
Vorgangsnummer:
POL-SE
Tatmittel:
nicht sicher ableitbar

Angaben gemäß der genannten Quelle. Keine eigene Tatsachenfeststellung über den Quelleninhalt hinaus.

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