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Gefährliche Körperverletzung

G - Unliebsamer Partygast

Landespolizeiinspektion Gera berichtet mit Meldezeit 20.09.2026 11:00 Uhr zu einem Ereignis in Gera.

Angaben nur gemäß Quelle, ohne eigene Bewertung.

Gemeldet 20.09.2026 11:00 Uhr · Gera, Deutschland

Polizeipräsenz bei Nacht in Gera – Symbolbild

GERA

Symbolbild: Polizeipräsenz in Gera. Das Bild zeigt nicht den konkreten Tatort.

In der Nacht von Freitag auf Samstag feierte eine junge Dame mit mehreren Freunden ihren 18. Geburtstag im Geraer Stadtteil Zwötzen. Ein 19-jähriger Gast wollte kurz nach 03:00 Uhr die Party verlassen. Jedoch bediente er sich an den bereitgestellten Alkoholika der Gastgeberin und versuchte vor seinem Gehen mehrere Flaschen zu entwenden. Sowohl das Geburtstagskind als auch weitere Gäste bemerkten den dreisten Diebstahl. Als sie den Herren daraufhin ansprachen, reagierte dieser aggressiv und übergab widerwillig einen Großteil der Beute. Eine der Flaschen schmiss er aus Wut in Richtung der 18-Jährigen, welche den Flaschenwurf zwar abwehren konnte, sich hierbei aber leicht an der Hand verletzte. Der Vater der Geschädigten als auch ein Gast griffen ein und wurden in der weiteren Folge durch den Täter körperlich angegriffen und ebenfalls leicht verletzt. Der unliebsame Gast flüchtete mit Freunden in einem Pkw vom Tatort. Die hinzugerufenen Beamten des Inspektionsdienstes Gera konnten das Fahrzeug samt dem Aggressor im Rahmen einer Fahndung feststellen. Gegen den Heranwachsenden wurden Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung sowie Körperverletzung und versuchten Diebstahls eingeleitet. (PS)

Ereignis:
Gefährliche Körperverletzung
Ort:
Gera
Bundesland/Region:
Thüringen
Land:
Deutschland
Tatdatum:
nicht aus der Quelle ableitbar
Tatzeit:
nicht aus der Quelle ableitbar
Meldezeit:
20.09.2026 11:00 Uhr
Quelle/Distribution:
Presseportal Blaulicht
Herausgeber:
Landespolizeiinspektion Gera
Original-URL:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/126720/6355319
Vorgangsnummer:
LPI-G
Tatmittel:
nicht sicher ableitbar

Angaben gemäß der genannten Quelle. Keine eigene Tatsachenfeststellung über den Quelleninhalt hinaus.

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