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Messerangriff

Frankfurt - Bornheim: Messerstiche auf Frau - zwei Tatverdächtige in Untersuchungshaft - Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft und des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main

POL-F berichtet mit Meldezeit 20.03.2025 12:55 Uhr zu einem Ereignis in Frankfurt am Main.

Angaben nur gemäß Quelle, ohne eigene Bewertung.

Gemeldet 20.03.2025 12:55 Uhr · Frankfurt am Main, Deutschland

Polizeipräsenz bei Nacht in Frankfurt am Main – Symbolbild

FRANKFURT AM MAIN

Symbolbild: Polizeipräsenz in Frankfurt am Main. Das Bild zeigt nicht den konkreten Tatort.

(rü) Am Dienstagmittag (18. März 2025) kam es in der Berger Straße in Frankfurt am Main zu einer Messerattacke zweier 44- und 19-jährigen tschechischen Staatsangehörigen (Mutter und Tochter) auf eine 49-jährige Frau. Die Tatverdächtigen konnten noch in Tatortnähe festgenommen werden. Sie befinden sich nun jeweils wegen des Verdachts des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung in Untersuchungshaft.

Nach derzeitigen Erkenntnissen wollten die Tatverdächtigen die 49-Jährige wegen eines bereits länger andauernden Streites zur Rede stellen. Im Rahmen dieser Auseinandersetzung soll das Opfer von der 19-Jährigen festgehalten worden sein, während die 44-Jährige mehrfach mit einem Küchenmesser in Richtung des Oberkörpers, des Halses und des Gesichtes der 49-Jährigen gestochen haben soll, wodurch diese schwere Verletzungen davontrug und in einem Krankenhaus behandelt werden musste.

Die zwei Tatverdächtigen wurden gestern dem Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Frankfurt am Main vorgeführt, der auf Antrag der Staatsanwaltschaft gegen beide Haftbefehle erließ.

Ereignis:
Messerangriff
Ort:
Frankfurt am Main
Bundesland/Region:
Hessen
Land:
Deutschland
Tatdatum:
nicht aus der Quelle ableitbar
Tatzeit:
nicht aus der Quelle ableitbar
Meldezeit:
20.03.2025 12:55 Uhr
Quelle/Distribution:
Presseportal Blaulicht
Herausgeber:
POL-F
Original-URL:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/4970/5995018
Vorgangsnummer:
POL-F
Tatmittel:
Messer (unspezifisch)

Angaben gemäß der genannten Quelle. Keine eigene Tatsachenfeststellung über den Quelleninhalt hinaus.

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